10707 Berlin
Deutschland
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/beschaffung/fachdialog_holzbeschaffung_2014.pdf
Veranstalter: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Die am 3. März 2013 in Kraft getretene EU-Holzhandelsverordnung regelt den Import von Holzprodukten nach Europa und legt den Marktteilnehmern
Sorgfalts- und Informationspflichten auf.
Mit dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabe-
gesetz wurden die erforderlichen rechtlichen
Voraussetzungen geschaffen, welche die Behörden
des Landes Berlin verpflichten, im Rahmen des
Beschaffungs- und Auftragswesens einschließlich
bei Bauvorhaben die umweltpolitischen Ziele des
Landes Berlin umzusetzen. Im Berliner Vergabegesetz ist die Beschaffung von Holz- und Holzprodukten geregelt.