Das neue Lieferkettengesetz: Mehr Regularien oder mehr Rechtssicherheit?!Verantwortungsvolle Unternehmensführung im Fokus des Gesetzgebers

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„Mitte Februar diesen Jahres wurde eine Einigung über ein zukünftiges Lieferkettengesetz erzielt. Danach müssen Unternehmen ab 2023 bei ihren Zulieferern auf die Einhaltung der Menschenrechte achten. Bußgelder drohen, wenn diese Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden. Das Gesetz soll zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten, ab 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigte. Es ist aber davon auszugehen, dass sich das Gesetz auch auf Zulieferer und weitere Marktbeteiligte auswirkt.
 
Noch mehr Regularien oder notwendige Rechtssicherheit – was kommt mit dem Lieferkettengesetz konkret auf die Unternehmen zu? Wie sinnvoll sind solche Gesetze für eine nachhaltige globale Entwicklung und was bedeuten sie für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen? Ergeben sich sogar neue Chancen für CSR-engagierte Unternehmen?
 
Gemeinsam möchten IHK Ostwestfalen zu Bielefeld und CSR-Kompetenzzentrum OWL interessierten Unternehmen einen erweiterten Blickwinkel zu CSR-Unternehmensstrategien und dem geplanten Lieferkettengesetz anbieten, u. a. mit Impulsen aus dem Bundeswirtschaftsministerium und aus den Unternehmen BRAX Leineweber und MELITTA.“

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