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Compliance-Industrie oder wirksame Prävention? Expertendiskussion beim DNWE

Zweifel an der Qualität umfangreicher Compliance-Systeme äußerten Experten bei einer Diskussion am Samstag in Berlin. “Wir haben hier eine regelrechte Compliance-Industrie”, sagte die Hamburger Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk bei der DNWE-Veranstaltung. Die Staatsanwältin berichtete von Bemühungen ihrer Behörde, die “Verantwortlichkeit der Chefs” für Gesetzesverstöße ihrer Mitarbeiter in den Blick zu nehmen. Trotz aller Bemühungen um Compliance seien ihr aus Vorstandssitzungen Sätze wie “Macht mir geile Incentives, der Umsatz muss stimmen”, berichtet worden.

Berlin (csr-news) – Zweifel an der Qualität umfangreicher Compliance-Systeme äußerten Experten bei einer Diskussion am Samstag in Berlin. “Wir haben hier eine regelrechte Compliance-Industrie”, sagte die Hamburger Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk bei der Veranstaltung des Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik (DNWE). Die Staatsanwältin berichtete von Bemühungen ihrer Behörde, die “Verantwortlichkeit der Chefs” für Gesetzesverstöße ihrer Mitarbeiter in den Blick zu nehmen. Trotz aller Bemühungen um Compliance seien ihr aus Vorstandssitzungen Sätze wie “Macht mir geile Incentives, der Umsatz muss stimmen”, berichtet worden, so Gädigk.

Prof. Stephan Grüninger vom Konstanz Institut für Corporate Governance bestätigte: “Plötzlich machen alle Unternehmen Compliance.” Teilweise sei dies ein reiner “Paper Approach”, bei dem es um die Enthaftung der Organe gehe. Grüninger kritisierte ein Compliance-Training mit “anonymen Website-Tools”, bei dem sich die Unternehmen nicht mit den Sorgen und Nöten ihrer Mitarbeiter auseinandersetzen müssten. “Das meiste Geld wird verbraten durch Wirksamkeitsprüfungen”, so der Konstanzer Wissenschaftler. Manche Prüfungen seien oberflächlich: Wenn alleine das Vorhandensein von Fortbildungen positiv gewertet werde, ohne deren Inhalte und Wirksamkeit einzubeziehen, sei das nicht ausreichend. Grüninger forderte Standards für die Ausbildung von Compliance-Prüfern. Bei der Frage, was ein Compliance-System erfolgreich mache, stehe die Wissenschaft noch am Anfang.

Der KPMG-Wirtschaftsprüfer Frank Wiethoff verwies auf das Interesse seines Berufsstandes an einer Weiterentwicklung der Standards. Der werde im April 2011 vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland veröffentlichte Prüfungsstandard IDW PS 980 mit viel Ermessen angewandt. In Bezug auf die Compliance sei es nicht leicht, Soll gegen Ist zu prüfen. “Das Sollsystem existiert im Grunde noch gar nicht”, sagte Wiethoff.

Wie der Leiter des Zentralbereichs Governance beim Flughafenbetreiber Fraport, Otto Geiß, sagte, sei bei der Compliance nicht ein möglichst umfangreiches Setting an Regeln erfolgsentscheidend. “Das wichtigste ist, dass im Unternehmen eine Kultur gelebt werden kann.” Geiß weiter: “Da muss man viel Überzeugungsarbeit leisten und die entscheidenden Player gewinnen, dass die dahinter stehen.” Regeln müssten nicht nur aufgestellt, sondern in konkreten Anwendungssituationen reflektiert werden. Dies sei nicht immer einfach, die Handelnden seien in ein Netz aus “Incentives, Hierarchien und Befindlichkeiten” eingebunden. Für eine erfolgreiche Umsetzung von Compliance-Programmen müsse ein Unternehmen auch ausreichende Ressourcen zur Verfügung stellen.

Einen genaueren Blick auf die Entscheidungsgründe von Mitarbeitern forderte der Erfurter Universitätslehrer Till Talaulicar. “Wir müssen stärker moralische Kompetenzen und das moralische Entscheidungsverhalten der Akteure in den Blick nehmen und uns anschauen, in wieweit darauf mit Compliance-Systemen eingewirkt werden kann”, sagte Talaulicar. Dazu seien stärker psychologisch basierte Instrumente erforderlich.

Foto (von links): Prof. Stephan Grüninger, Frank Wiethoff, Prof. Till Talaulicar, Otto Geiß, Cornelia Gädigk


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Kommentar

  • Die Einlassungen der Frau Staatsanwältin Gädigk sind erstaunlich widersprüchlich: einerseits eine regelrechte Compliance-Industrie zu beklagen und auf der anderen Seite jedes Incentive (und vielleicht auch bald jedes Kundenbindungsprogramm?) unter Generalverdacht zu stellen, passt wohl nicht recht zusammen. Wir leben hier immer noch in einer Marktwirtschaft und Marketing ist deshalb von vornherein zulässig, und Einladungen zu geschäftlichen Veranstaltungen sind es auch, es sei denn, es wird – so sagt es das Strafgesetzbuch – für eine betriebliche oder amtliche Entscheidung ein persönlicher (!) Vorteil gewährt. Bestechung ist also ein Gesetzesverstoß, ein „ Incentive “, und sei es noch so „ geil “, ist es nicht, es sei denn, es werden persönliche Vorteile gewährt. Staatsanwälte, die denken wie Frau Gädigk, bewegen sich auf äußerst dünnem Eis. Sie gehen jedenfalls in ihrem Denken – und bald vielleicht auch in ihrem Handeln? – weit über das im Strafgesetzbuch vorgesehene Maß hinaus. Wer will entscheiden, wo die legale „ Kundenbindung “ endet und das illegale (?)„ Anfüttern “ beginnt?Ich bin gespannt, wie das noch weitergehen, und vor allem: wo es enden soll.

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