Unternehmen, die sich im Wettbewerb an Recht und Gesetz halten wollen, haben es zunehmend schwer. Wie die Wettbewerbszentrale in ihrem gestern veröffentlichten Jahresbericht 2006 feststellt, gibt es derzeit zwei gegenläufige Entwicklungen: Auf der eine Seite verschaffe der Bundesgerichtshof den Unternehmen aus dem Gedanken der Marktfreiheit heraus mit klar liberalisierenden Urteilen mehr Werbefreiraum. Auch habe der Gesetzgeber mit der Reform des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Wegfall des Rabattgesetzes die Regulierungsintensität von Werbung und Wettbewerb verringert. Andererseits würden seit einigen Jahren im Zuge der Bestrebungen der Europäischen Union für einen harmonisierten Verbraucherschutz zahlreiche neue, branchenspezifische Regelungen und Verordnungen installiert, die von den Unternehmen umzusetzen seien.
Das spiegelt sich in umfangreichen Informations- und Gestaltungspflichten, Marktverhaltensregeln sowie Kennzeichnungspflichten für Produkte und Dienstleistungen wider, so Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale bei der Präsentation des Berichts. Die Vielzahl der zum Teil schlecht aufeinander abgestimmten Einzelregelungen in unterschiedlichen Gesetzen, unklare Normen und unterschiedliche Gerichtsentscheidungen erschwerten es auch gutwilligen Unternehmen, den Überblick zu behalten. Rechtsstreitigkeiten wegen Verstößen gegen derartige Marktverhaltensregeln nähmen daher zu.
Nicht für jedes Problem gleich einen neuen Paragraphen
Besonders wichtig sei, dass der europäische und der nationale Gesetzgeber die Vielzahl der Vorschriften verringere und den Rechtsrahmen für den Wettbewerb durch sinnvolle Zusammenfassung von Mehrfachregulierungen vereinfache. Mit Blick auf einige in jüngster Zeit erhobenen Forderungen nach Verschärfung der Werbevorschriften betonte Münker: Nicht für jedes Problem muss gleich ein neuer Paragraph geschaffen werden. Wir verfügen über Staatsanwaltschaften, Straf- und Ordnungsvorschriften, zahlreiche behördliche Eingriffmöglichkeiten und zivile Klagemöglichkeiten im Wettbewerb. Dies gilt es stufenweise und spürbar einzusetzen, bevor wieder reguliert wird.
Als unabhängige Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft will die Wettbewerbszentrale die Eigenverantwortung der Unternehmen gegenüber Gesellschaft und Konsumenten für einen funktionierenden, lauteren und fairen Wettbewerb fördern. (spe|09.05.2007)