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Global Compact der Vereinten Nationen

Autor des Beitrags: Dr. Jürgen JanssenGIZ, Koordinator des Deutschen Global Compact Netzwerk


Der UN Global Compact (UNGC) ist eine strategische, weltweite Initiative zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens und verantwortungsvoller Unternehmensführung in Form eines Paktes zwischen den Vereinten Nationen und Unternehmen sowie anderen Stakeholdern aus Zivilgesellschaft, Politik, Wissenschaft, Kommunen und weiteren Organisationen. Basis des UNGC bilden 10 universell anerkannte Prinzipien, die aus den grundlegenden internationalen Vereinbarungen zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung abgeleitet sind. Durch die Unterzeichnung des UNGC verpflichten sich Unternehmen diesen universellen Grundregeln im eigenen Verantwortungsbereich Geltung zu verschaffen, sie aber auch dort zu fördern, wo sie aus verschiedenen Gründen nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden. Dies umfasst etwa die Übernahme von Verantwortung für die Lieferkette und die Einhaltung entsprechende Sorgfaltspflichten. Indem Unternehmen die Prinzipien des UNGC in ihren Geschäftsmodellen, Strategien und Aktivitäten berücksichtigen tragen sie dazu bei, dass die Globalisierung möglichst allen Menschen zugutekommen und zugleich im Rahmen der planetarischen Grenzen stattfinde kann.

1. Organisation & Finanzierung

Seit seiner Gründung im Jahr 2000 ist die Zahl der Unterzeichner des UNGC auf über 10.000 Unternehmen und Stakeholder gestiegen. Entsprechend hat sich die Organisation ausdifferenziert. Zentrale Elemente dieser Organisation sind das Global Compact Office (GCO) in New York, das Advisory Board, die über 100 nationalen Netzwerke sowie die von diesen gewählte Local Networks Advisory Group und verschiedene internationale Arbeitsgruppen und Plattformen, wie z.B. das CEO Water Mandate, Caring for Climate, PRI oder Business 4 Peace. Der UNGC wird überwiegend aus freiwilligen Beiträgen der Unterzeichner und zu einem geringeren Anteil aus Zuwendungen einzelner Länder finanziert. Er erhält keine Mittel aus dem Budget der Vereinten Nationen. Organisation und Finanzierung der nationalen Netzwerke unterscheiden sich von Land zu Land, wobei die grundlegenden Ansprüche des GCO an die Netzwerke in einem jährlich erneuerten Memorandum of Understanding (MoU) definiert werden. Im Rahmen dieses MoU agieren die Netzwerke weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich.

2. Deutsches Global Compact Netzwerk (DGCN)

Das DGCN versteht sich als unabhängiges, offenes und transparentes Multi-Stakeholder Forum, in dem sich die deutschen Teilnehmer am UNGC für die Umsetzung und breite Förderung der 10 Prinzipien und der Ziele der Vereinten Nationen in Deutschland und weltweit engagieren. Unternehmen sind dabei die zentrale Zielgruppe und wichtigste Akteure zugleich. Als umsetzungsorientierte Lern- und Dialogplattform stellt das DGCN Informationen und Instrumente zur Verfügung, fördert die Verbreitung guter Beispiele und bietet einen Rahmen für vertrauensvollen Austausch zwischen den Teilnehmern. Es kann politische Diskussionen und Prozesse begleiten, die für die Umsetzung und Förderung der 10 Prinzipien relevant sind.

In den vergangenen Jahren hat das DGCN ein umfassendes Arbeitsprogramm zur Umsetzung der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entwickelt und etabliert. Weitere Schwerpunkte liegen im Bereich Korruptionsbekämpfung und Compliance, Berichterstattung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien in Unternehmen.

3. Wirkung

Das Bekenntnis zum UNGC und den 10 Prinzipien erfolgt freiwillig in Form einer schriftlichen Selbstverpflichtung. Damit wecken die Unterzeichner öffentlich Erwartungen und sind zugleich verpflichtet über den Fortschritt bei der Umsetzung der eingegangenen Selbstverpflichtung zu berichten (sog. Communication on Progress – COP). Inwieweit Unternehmen tatsächlich signifikante und wesentliche Fortschritte erzielen, kann so von allen Interessierten eingesehen und überprüft werden. Der UNGC selbst überprüft die COPs nicht, setzt unmittelbar keine eigenen Standards und beansprucht daher nicht, dass die Unterzeichner die 10 Prinzipien bereits erfüllen.

Er entfaltet seine Wirkung indem er Unternehmen dabei unterstützt, eigene Spielräume für eine nachhaltige Entwicklung und für die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung zu erkennen, zu schaffen und zu nutzen. Hierzu werden etablierte freiwillige oder verbindliche Initiativen und Standards, neue Tools und Instrumente sowie die Expertise und der Einfluss relevanter Stakeholder herangezogen. Darüber hinaus initiieren und fördern der UNGC und die nationalen Netzwerke gemeinsame Initiativen von Unternehmen sowie staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren (sog. collective action). Mit diesen können Veränderungsprozesse angestoßen werden, die über den Einflussbereich jedes einzelnen Beteiligten hinausgehen und ggf. auch die Rahmenbedingungen für nachhaltige Entwicklung verbessern. In diesem Zusammenhang lehnt der UNGC regulatorische Maßnahmen nicht ab, sondern sieht sie als integralen Bestandteil eines intelligenten Mix aus verpflichtenden Vorgaben und freiwilligen Aktivitäten zur Förderung des Beitrags von Unternehmen für eine nachhaltige Entwicklung.

4. Links


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