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Gutachten: Meere sind Menschheitserbe

Die Weltmeere müssen besser geschützt werden und einen völkerrechtlichen Status erhalten, das empfiehlt der wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung (WBGU) in seinem Hauptgutachten „Menschheitserbe Meer“. Eine Strategie für den nachhaltigen Umgang mit den Meeren ist nötig, möglich und vorteilhaft, lautet das Fazit der Experten. Das Gutachten ist nun online verfügbar.

Berlin (csr-news) > Die Weltmeere müssen besser geschützt werden und einen völkerrechtlichen Status erhalten, das empfiehlt der wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung (WBGU) in seinem Hauptgutachten „Menschheitserbe Meer“. Eine Strategie für den nachhaltigen Umgang mit den Meeren ist nötig, möglich und vorteilhaft, lautet das Fazit der Experten. Das Gutachten ist nun online verfügbar.

„Lange Zeit dachte man, das Meer sei unerschöpflich“, beginnt das mehr als 400 Seiten umfassende Werk. Heute wissen wir, die Weltmeere werden als letzte große Ressourcenquelle der Erde ausgebeutet, überfischt und verschmutzt. In seinem Gutachten plädiert das Beratergremium dafür, die Ozeane als „Erbe der Menschheit“ zu betrachten und sie unter den Schutz des Völkerrechts zu stellen. Nach den Vorstellungen des Gremiums soll sich der Schutz auf alle Meereszonen mit Ausnahme der Küstenbereiche erstrecken. „Mit dem UN-Seerechtsübereinkommen gibt es bereits einen umfassenden internationalen Vertrag, der als eine Art „Verfassung der Meere“ fungiert“, schreiben die Autoren. Allerdings würde es häufig an der konsequenten Umsetzung der vereinbarten Regelungen fehlen, Fehlverhalten würde nicht ausreichend verhindert und sanktioniert. Deshalb plädiert der WBGU für die Anwendung des Menschheitserbeprinzips und des Vorsorgeprinzips, sodass alle Staaten erweiterte Schutzpflichten für die Meere haben. In der ausschließlichen Wirtschaftszone, d. h. der Zone zwischen 12 bis maximal 200 Seemeilen vor der Küste, deren Nutzung den Küstenstaaten vorbehalten ist, sollten die Schutz-, Berichts- und Kontrollpflichten den jeweiligen Staaten obliegen. In der hohen See sollten die neu zu gründenden Regional Marine Management Organizations (RMMO) diese Pflichten übernehmen. Nur wenn diese ihre Aufgaben nicht erfüllen, sollte die Weltmeeresorganisation eingreifen können.

Um diesem Fernziel für die Meeres-Governance näher zu kommen, stellt der WBGU zusätzlich Handlungsempfehlungen vor, die an laufende Politikprozesse anschließen. Dafür betrachtet er beispielhaft die beiden Schwerpunkte Nahrung – nachhaltige Fischerei und Aquakultur – sowie Energie aus dem Meer. Das Gutachten zeigt, dass ein nachhaltiger Umgang mit den Meeren dringend notwendig ist, dass eine Transformation zur klimaverträglichen, nachhaltigen Gesellschaft auch mit den Meeren möglich ist und dass sie weltweit erhebliche Vorteile für eine nachhaltige Energieversorgung, sowie für die Ernährungssicherheit bringen kann. Denn es gibt sie, die guten Beispiele etwa für ein nachhaltiges Fischereiwesen. In Ländern wie Australien oder Neuseeland ist die Trendwende schon gelungen und die Bestände erholen sich langsam. Diese Vorbilder gilt es in die Breite zu tragen, so der WBGU. Dabei gilt es genau hinzuschauen, beispielsweise bei den Aquakulturen. Diese machen unter ökologischen Aspekten nur dann Sinn, wenn keine Raubfische gezüchtet werden. In manchen Kulturen wird für die Gewinnung eines Kilogramms Fisch ein Vielfaches dieser Menge als Futterfisch benötigt. Solche Maßnahmen höhlen Fischbestände eher aus, als sie zu erneuern. Insgesamt werden die wissenschaftlichen Empfehlungen zu Fangbeschränkungen nur sehr mangelhaft umgesetzt. Hier besteht Reformbedarf, so die Experten, ebenso wie bei der Bekämpfung illegaler Fischerei. Als weiteres Handlungsfeld hat sich das Gremium mit dem Meer als Energieressource beschäftigt. Die Nutzung erneuerbarer Energien aus dem Meer sollte durch gezielte Innovationspolitik und unter Beachtung von Nachhaltigkeitserfordernissen gefördert werden. Damit würde auch der Ausstieg aus der küstenfernen Öl- und Gasförderung sowie der Verzicht auf den klimagefährdenden Methanhydratabbau ermöglicht. Lösungen könnten aus der deutschen Meeresforschung kommen, die das Gremium international als exzellent aufgestellt sieht. Wesentlich für die Zukunft sei eine stärkere Ausrichtung an den Prinzipien der Nachhaltigkeit sowie die stärkere Integration anderer wissenschaftlicher Disziplinen, etwa die Gesellschafts- oder Naturwissenschaften.

Das bereits im Juni der Bundesregierung vorgelegte Gutachten „Welt im Wandel – Menschheitserbe Meer“ steht auf den Internetseiten des WBGU als Vollversion oder Zusammenfassung zum Download bereit. Wer die über 400 Seiten lieber auf Papierseiten liest, kann die gedruckte Version beim WBGU vorbestellen.

Zehn Kriterien für eine künftige Meeres-Governance

Der WBGU hat in diesem Gutachten zehn Kriterien entwickelt, die zur Analyse der bestehenden Meeres-Governance auf den verschiedenen Ebenen von lokal bis global dienen und gleichzeitig handlungsleitend für die Neugestaltung der künftigen Meeres-Governance sein sollen.

1. Adaptives Management zielt darauf, die Wissensbasis für die Governance kontinuierlich zu verbessern und sie zeitnah für den Umgang mit den Meeren zu nutzen. Adaptives Management soll im Sinne eines Lernprozesses das Wissen über Ökosystemstruktur und -dynamik vertiefen und somit Schutz und Bewirtschaftung der Meere iterativ verbessern.

2. Anreize für Innovationen für eine nachhaltige und risikoarme Nutzung der Meere sollen Akteure belohnen, die statt kurzfristiger Gewinnmaximierung langfristig gedachte, nachhaltige Geschäftsmodelle für Nutzung und Schutz der Meere entwickeln.

3. Eine klare Zuweisung von Nutzungsrechten ist notwendig, um die Übernutzung des Kollektivguts Meer zu verhindern. Dies ermöglicht die Ausschließbarkeit von Nutzern und somit eine Koordinierung der Nutzung, sei es über Märkte oder über Verhandlungen. Zudem können die gesellschaftlichen Kosten der Nutzung nach dem Verursacherprinzip den Nutzern angelastet werden, so dass die externen Kosten internalisiert werden.

4. Ohne ein bisher unerreichtes Niveau globaler Kooperationskultur und globaler Kooperationsmechanismen sind Schutz und nachhaltige Nutzung des globalen Kollektivguts Meer unmöglich. Globale Kooperation ist Grundlage für die Entwicklung internationaler Übereinkommen für Meeresschutz und ‑nutzung sowie für deren gemeinschaftliche Umsetzung.

5. Subsidiäre Entscheidungsstrukturen, die Entscheidungskompetenzen primär bei dezentralen Entscheidungsträgern auf regionaler oder lokaler Ebene und sekundär bei zentralen internationalen Stellen ansiedeln, sind für die Akzeptanz globaler und nationaler Regulierungen entscheidend. Darüber hinaus wird durch eine derart verstandene Subsidiarität die effiziente Durchsetzung der Regulierungen erleichtert.

6. Transparente Informationen stellen sicher, dass die relevanten Daten für alle Akteure zugänglich sind.

7. Partizipative Entscheidungsstrukturen ermöglichen es, Interessen offenzulegen und führen zu Entscheidungen, die für alle Akteure nachvollziehbar sind.

8. Faire Verteilungsmechanismen sollen die gerechte Aufteilung der Gewinne aus mariner Ressourcennutzung sowie der Kosten, z. B. von Schutz, Monitoring, Überwachung und Sanktionierung, gewährleisten. Dies gilt für die Kosten- und Nutzenteilung sowohl zwischen Staaten als auch zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen eines Staates.

9. Konfliktlösungsmechanismen sind notwendig, um die vielfältigen Nutzungsinteressen verschiedener Akteure (z. B. Staaten und Individuen) abzustimmen.

10. Sanktionsmechanismen auf den verschiedenen Governance-Ebenen sind zentrale Instrumente, um die Einhaltung von Nutzungsregelungen durchzusetzen.


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