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Mitarbeiter selten am Erfolg beteiligt

Mitarbeiterbeteiligungen sind seit Jahren der Dauerbrenner in der politischen Diskussion. Alle, die zum Erfolg eines Unternehmens beigetragen haben, sollen partizipieren, insbesondere nach Krisenjahren. Tatsächlich beteiligt nur jeder zehnte Betrieb seine Mitarbeiter, das geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Die Wirtschaftskrise hat sich nicht auf die Häufigkeit der Mitarbeiterbeteiligungsmodelle ausgewirkt, berichtet die Autoren Lutz Bellmann und Iris Möller. Im Rahmen des seit 1993 durchgeführten IAB-Panels wurden 16.000 Betriebe aller Größen und Wirtschaftszweige in persönlichen Interviews befragt.

Nürnberg > Mitarbeiterbeteiligungen sind seit Jahren der Dauerbrenner in der politischen Diskussion. Alle, die zum Erfolg eines Unternehmens beigetragen haben, sollen partizipieren, insbesondere nach Krisenjahren. Tatsächlich beteiligt nur jeder zehnte Betrieb seine Mitarbeiter, das geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Die Wirtschaftskrise hat sich nicht auf die Häufigkeit der Mitarbeiterbeteiligungsmodelle ausgewirkt, berichtet die Autoren Lutz Bellmann und Iris Möller. Im Rahmen des seit 1993 durchgeführten IAB-Panels wurden 16.000 Betriebe aller Größen und Wirtschaftszweige in persönlichen Interviews befragt.

In der Praxis bieten große Betriebe häufiger Systeme der Gewinn und Kapitalbeteiligung an, als Kleine. Bei den Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten nutzen ein gutes Drittel Beteiligungsangebote für ihre Mitarbeiter. Am häufigsten ist die Gewinnbeteiligung in Betrieben des Sektors Information und Kommunikation anzutreffen, weit verbreitet aber auch in der Finanz- und Versicherungsbranche. Von den Unternehmen die Beteiligungsmodelle einsetzen, werden durchschnittlich gut zwei Drittel der Mitarbeiter in die Erfolgsbeteiligung mit einbezogen. Insgesamt ging der Anteil an Betrieben mit Beteiligungsmodellen im Zeitraum zwischen 2007 und 2009 aber um zwei Prozentpunkte auf nunmehr zehn Prozent zurück. Ähnliche Zahlen hatte das Deutsche Aktieninstitut (DAI) vor kurzem vorgelegt, danach ist die Anzahl von Belegschaftsaktionären in den letzten Jahren drastisch gesunken, von 1,66 Millionen im Jahr 1998 auf weniger als eine Million im Jahr 2010. Lediglich 40 Prozent der größeren börsennotierten Unternehmen bieten demnach überhaupt noch Mitarbeiteraktien an.

Die Gründe können vielfältig sein, das DAI sieht vor allem einen Zusammenhang mit dem negativen Marktumfeld an den Börsen. Breiter gefasst betrachtet das IAB die Mitarbeiterbeteiligung und sieht die Gründe in der steuerlichen Behandlung. Änderungen in der Gesetzgebung wurden erst nach dem Untersuchungszeitraum wirksam, ihre Auswirkungen würden erst mit dem nächsten Panel erfasst, räumen die Autoren ein. Trotzdem haben wenige Unternehmen das Mittel der Mitarbeiterbeteiligung als Hilfsinstrument in der Krise genutzt. So können Mitarbeiter die Kapitaldecke des Arbeitgebers stärken und damit bei Liquiditätsengpässen aushelfen – sei es durch Lohnverzicht, nicht ausgezahlte Lohnerhöhungen oder durch die Reinvestierung nicht ausgezahlter Gewinnbeteiligungen. Die Mitarbeiter profitieren damit nicht nur durch den Erhalt ihres Arbeitsplatzes. In wirtschaftlich besseren Zeiten haben sie Teil an der Wertsteigerung ihres Unternehmens. Die neben der Kapitalbeteiligung möglich Gewinnbeteiligung kann dazu beitragen, Schwankungen der Geschäftstätigkeit durch Lohnflexibilität abzufedern. Denn variable Löhne koppeln die Personalkosten an die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und entlasten die Kostenseite in finanziell schwierigen Zeiten, erhalten aber gleichzeitig die Arbeitsplätze. Dass dies Möglichkeiten selten genutzt werden, kann nach Ansicht von Bellmann und Möller möglicherweise darauf zurückgeführt werden, dass die Steuervergünstigung – wie zunächst in den gesetzlichen Regelungen 2009 festgelegt – nur gewährt wird, wenn Leistungen zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden. Damit schwinden die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung in Krisenzeiten. Inzwischen hat der Gesetzgeber revidiert, für viele Unternehmen die durch die Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten gerieten aber wohl zu spät.


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