CSR-Wissen Klimaschutz

Klimaneutralität

Von Hans-Jochen Luhmann (jochen.luhmann@wupperinst.orgund Wolfgang Obergassel


Ursache des menschgemachten Klimawandels ist der Anstieg der Konzentration der Treibhausgase in der Erdatmosphäre. „Stop des Klimawandels“ ist deswegen gleichbedeutend mit „Stop des Konzentrationsanstiegs“, und der wiederum wird nur erreicht bei einem Niveau der menschgemachten Emissionen von „netto-Null“. Das bedeutet, dass alle verbleibenden Emissionen ausgeglichen werden, indem der Atmosphäre an anderer Stelle Treibhausgase entzogen werden. “Netto-Null“ ist die im Angelsächsischen verbreitete Sprechweise. Auf UN-Ebene ist der klimarechtlich korrekte Begriff dafür „klimaneutral“. Der deutsche Gesetzgeber hat sich im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) entschieden, dafür „treibhausgasneutral“ zu sagen. Gemeint ist mit allen drei Begriffen dasselbe.

Klimaneutralität politisch: aus der territorialen Perspektive im Mehrebenensystem

Diese Begrifflichkeit richtet sich an politische Instanzen. Prinzip der Klimapolitik ist, dass die Aufgabe, die Treibhausgasemissionen gen Null zu fahren, innerhalb des globalen Mehrebenensystems schrittweise, Ebene pro Ebene, aufgeteilt und nach unten weitergereicht wird. Also von der globalen Ebene auf die einzelnen Staaten bzw. auf die EU, auf die föderale Ebene Deutschlands, auf die Ebene der Länder – und die reichen es weiter auf Kommunen oder auch ihre „Einrichtungen“, die auch Unternehmen sein können. Es geht dabei immer um Emissionen von einem „Territorium“ aus. Emissionen aus Vorleistungen, z.B. aus der Produktion bezogenen Stroms, werden nicht zugerechnet.

Klimaneutralität unternehmerisch: aus der institutionellen Perspektive

Es gibt ein zweites Verständnis von „Klimaneutralität“. Es richtet sich an Unternehmen vor allem, genau genommen an „Institutionen“, also auch an staatliche Einheiten, z.B. „Verwaltungen“. Hier ist der Bezug zur Territorialität aufgehoben. Hier geht es um den Umfang von Treibhausgas-Emissionen von solchen Einheiten, für die man „verantwortlich“ ist. Verantwortlich kann man sich halten nicht allein für die Emissionen, die der eigenen Produktion entstammen, sondern auch für Emissionen aus der Vorleistung von Gütern, die man bezieht und „konsumiert“, die man in diesem (erweiterten) Sinne „verursacht“.

Die Stufung dieser Vorleistungen geht ins Unendliche. Da hat man pragmatisch zu entscheiden, bis zu welcher Vorleistungsebene man sich (noch) für verantwortlich halten will.

Beide Verständnisweisen sind normiert. Das territoriale Verständnis ist normiert in den Richtlinien für Treibhausgas-Inventare des Weltklimarats IPCC. Für das unternehmerische bzw. institutionelle Verständnis hat sich international das Greenhouse Gas Protocol durchgesetzt. Danach werden die Emissionen in drei Scopes eingeteilt:

  • Scope 1 enthält die direkten Treibhausgasemissionen aus Verbrennungsprozessen in stationären und mobilen Anlagen der Institution.
  • Scope 2 umfasst die indirekten Treibhausgasemissionen aus der Vorleistung bezogener leitungsgebundener Energien.
  • Scope 3 enthält alle sonstigen indirekten Treibhausgasemissionen aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten.

Einen Zwitter zwischen beiden Methodiken hat das BMU hat für die kommunale Treibhausgasbilanzierung für den Energie- und Verkehrssektor entwickelt. D.i. die sogenannte BISKO (Bilanzierungs-Systematik Kommunal). Mit ihr können Kommunen die auf ihrem Gebiet auftretenden Treibhausgasemissionen ermitteln, allerdings sind auch Emissionen nach Scope 2 umfasst.

Weiterführende externe Links

BISKO (Bilanzierungs-Systematik Kommunal): Weiterentwicklung des kommunalen Bilanzierungsstandards für THG-Emissionen. Bilanzierungssystematik kommunal – BISKO Abschlussbericht. Dessau: Umweltbundesamt, Juni 2020. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/cc_19-2020_endbericht_sv-gutachten_bisko.pdf

Burkhard Huckestein: Der Weg zur treibhausgas­ neutralen Verwaltung. Etappen und Hilfestellungen. Dessau Februar 2021. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2021_fb_weg_zur_treibhausgasneutralen_verwaltung_bf.pdf

Greenhouse Gas Protocol. https://ghgprotocol.org

IPCC: 2019 Refinement to the 2006 IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories. https://www.ipcc.ch/report/2019-refinement-to-the-2006-ipcc-guidelines-for-national-greenhouse-gas-inventories/

Luhmann, Hans-Jochen; Obergassel, Wolfgang: Klimaneutralität versus Treibhausgasneutralität. Anforderungen an die Kooperation im Mehrebenensystem in Deutschland. In: Gaia  – Ökologische Perspektiven für Wissenschaft und Gesellschaft 29 (2020) No. 1, S. 27 – 33. https://epub.wupperinst.org/frontdoor/deliver/index/docId/7492/file/7492_Luhmann.pdf

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