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Lieferkettengesetz: Verantwortung lässt sich nicht wegdelegieren

Reproductive Health Supplies Coalition auf Unsplash

Ein Kommentar Achim Halfmann

Das von den Ministern Müller (CSU) und Heil (SPD) geplante Lieferkettengesetz löst heftige Debatten aus. Wie zu erwarten finden sich Gegner vorwiegend in den Reihen der Wirtschaftsverbände und Befürworter bei den NGOs. In der Diskussion taucht immer wieder ein Argument auf, das die Osnabrücker Zeitung nun in einem Kommentar zur heutigen Pressekonferenz aufgreift: Mit der Ankündigung eines Lieferkettengesetzes hätten die Minister “die Moral auf ihrer Seite. Moral alleine bringt die Welt indes selten voran. Die ruchlosen Subunternehmer in Bangladesch oder Subsahara-Afrika fänden im Handumdrehen andere Unternehmen, wenn die deutschen Firmen keine Geschäfte mehr mit ihnen machen dürften. Für die Ausgebeuteten wäre nichts gewonnen.”

Viele fordern – wie die Osnabrücker Zeitung – eine europäische Lösung und möglichst die Einbeziehung der USA. Aber machen wir uns nichts vor: Auf den wachsenden asiatischen Nachfragemärkten werden Menschenrechte auf absehbare Zeit eine untergeordnete Rolle spielen und auch deshalb werden “ruchlose Subunternehmer” immer ihre Abnehmer finden.

Es ist richtig, auf europäischer Ebene ein Lieferkettengesetz voranzutreiben. Und auch die Forderung, dass ein solches Gesetz für Unternehmen umsetzbar sein muss, ist berechtigt. Der Verweis auf andere darf aber niemals ein Argument dafür sein, dass wir in Deutschland die Rechte der Menschen in unseren Zulieferländern mit Füßen treten.

Es gibt eine wachsende Zahl an Unternehmen, die ihre Lieferkettenverantwortung ernst nehmen. In der Gesamtsumme der Unternehmen ist deren Anteil – wie der NAP-Prozess zeigt – leider deutlich zu gering. Deshalb ist ein Lieferkettengesetz an der Zeit: Damit wir unserer moralischen Verpflichtung gerecht werden und verantwortungsbewusst handelnden Unternehmen ein Level Playing Field – also gleiche Wettbewerbsbedingungen – schaffen.


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