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Wie nachhaltig ist die betriebliche Altersvorsorge?

© 3dman_eu/CCO

Die Verbraucherzentrale Bremen hat Informationspflicht zu ethisch-ökologischen Anlagekriterien mit einem Praxistest untersucht.

Bremen (csr-news) > Anbieter von betrieblicher Altersversorgung sind nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verpflichtet, darüber zu informieren, ob und wie sie bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigen. Aufgrund einer Europäischen Richtlinie wird die Regelung aktuell überarbeitet. Die Verbraucherzentrale Bremen hat bei Versicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds den Praxistest gemacht. “In vielen von uns untersuchten Fällen sind die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen so vage und schwammig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht beurteilen können, ob und inwieweit Nachhaltigkeitsstandards tatsächlich angewandt werden”, sagt Ulrike Brendel, Leiterin des Projekts “Gut fürs Geld, gut fürs Klima” bei der Verbraucherzentrale Bremen.

Nachhaltigkeitsstandards spielen keine große Rolle

In neun Berichten geben die Anbieter detailliertere Informationen zu ihren Nachhaltigkeitsstandards. Hier erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel, welche ethisch oder ökologisch bedenklichen Branchen bei der Investition ihrer Beiträge tabu sind. Das Untersuchungsergebnis zeigt aber auch, dass für die Mehrzahl der Anbieter Nachhaltigkeitsstandards keine wesentliche Rolle bei ihrer Anlagepolitik spielen. Die Anbieter begründen das unter anderem damit, dass Rendite und Sicherheit im Fokus stehen. “Dieses Argument ist längst widerlegt. Die Praxis und verschiedene Studien zeigen, dass sich Rendite und Nachhaltigkeit keinesfalls ausschließen”, erklärt Brendel.

Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Verbraucherzentrale Bremen im Frühjahr 2017 wünschen sich drei Viertel der Befragten die Einführung von ethisch-ökologischen Mindeststandards bei staatlich geförderten Rentenprodukten. “Mit gesetzlichen Mindeststandards bei der betrieblichen Altersvorsorge könnten Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein, dass ihr Geld nicht in Waffen und Rüstung, Kinderarbeit oder Umweltzerstörung fließt. Die Bundesregierung ist hier in der Pflicht, entsprechende Regelungen zu erlassen”, betont Brendel.

Ergebnisse Marktcheck

(Quelle: Verbraucherzentrale Bremen e.V.)


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