Kernprozesse Topnews

Leitlinien zur CSR-Berichtspflicht

Nach einer mehrmonatigen Konsultationsphase hat die Europäische Kommission in dieser Woche die angekündigten Leitlinien für die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen veröffentlicht.

Brüssel (csr-news) > Die Leitlinien (Guidelines on non-financial reporting) sollen Unternehmen dabei unterstützen, ihrer Verpflichtung zur Offenlegung bestimmter Umwelt- und Sozialangaben nachzukommen. „Ziel ist es, nützliche Informationen mit Relevanz für Sozial- und Umweltbelange bereitzustellen. Damit ist Unternehmen, Investoren, Kreditgebern und der gesamten Gesellschaft gedient“, sagte Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis.

Die Kommission hat umfassende öffentliche Konsultationen durchgeführt, unter anderem eine breit angelegte öffentliche Online-Konsultation im Jahr 2016, auf die 355 Antworten verschiedener Interessengruppen eingingen. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens wurden auch Sachverständige befragt, Workshops mit Interessenträgern organisiert und eine von der Kommission veranstaltete Konsultation der Hochrangigen Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen durchgeführt.

Diese Leitlinien folgen auf das Inkrafttreten der Richtlinie 2014/95/EU am 6. Dezember 2014, durch die bestimmte große Unternehmen verpflichtet werden, gewisse nichtfinanzielle und Diversität betreffende Angaben offenzulegen. Der Deutsche Bundestag hat das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz im März verabschiedet, seit Mitte April ist es in Kraft. Unternehmen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, müssen künftig Angaben über Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen. Mit der Verabschiedung dieser Leitlinien setzt die Kommission einen weiteren Meilenstein in ihrem Bemühen um Transparenz und hochwertige, zielführende Rechenschaftslegung durch Unternehmen. Wie in der Folgenabschätzung zur Richtlinie deutlich wird, bewirkt dies eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie der Nachhaltigkeit von Wachstum und Arbeitsplätzen, und dass ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand.

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für den Euro und den sozialen Dialog, Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte: „Sinnvolle Transparenz in umweltbezogenen und sozialen Belangen ist ein Eckpfeiler einer nachhaltigen Volkswirtschaft. Wir legen heute flexible Leitlinien für Unternehmenstransparenz in allen Wirtschaftszweigen vor. Ziel ist es, nützliche Informationen mit Relevanz für Sozial- und Umweltbelange bereitzustellen. Damit ist Unternehmen, Investoren, Kreditgebern und der gesamten Gesellschaft gedient. Immer mehr Investoren, unter anderem Pensionsfonds und andere institutionelle Anleger, haben Bedarf an nichtfinanziellen Informationen, die ihnen bei ihren Anlageentscheidungen helfen.“

In den vorgeschlagenen Leitlinien schlagen sich sowohl bewährte Praktiken als auch die neuesten Entwicklungen nieder, einschließlich Erkenntnissen aus den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, dem Pariser Klimaabkommen, der vom Rat für Finanzstabilität ins Leben gerufenen Task-Force „Klimabezogene Finanzinformationen“ unter Federführung der Wirtschaft und aus den laufenden Arbeiten der von der Europäischen Kommission im Zuge der Initiative für eine Kapitalmarktunion eingesetzten Hochrangigen Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen. Die Leitlinien sind unverbindlich und bringen keinerlei Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie mit sich. Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung verfassen, können sich auf die Leitlinien stützen, sie können aber auch anerkannte Standards nutzen.


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner