Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist eine bundesweite Initiative für eine transparente und vergleichbare Berichterstattung der Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen. Er bietet allen Unternehmen und Organisationen jeder Größe, wie auch Stiftungen, NGOs, Gewerkschaften, Universitäten Wissenschaftsorganisationen und Medien einen freiwilligen Leitfaden zur Kommunikation des Nachhaltigkeitsengagements. Damit fungiert er als Basis für die Bewertung von Nachhaltigkeit. Der DNK zielt in erster Linie auf eine Anwendung am Kapitalmarkt und strebt eine grundlegende Neu-Orientierung der Wirtschaft auf eine nachhaltige Entwicklung an.
1. Hintergrund und Entstehungsgeschichte
Der DNK wurde am 13. Oktober 2011 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) einstimmig beschlossen. Entwickelt wurde er in einem Dialog-Prozess zwischen unterschiedlichsten Anspruchsgruppen ohne Beteiligung des Staates entwickelt. Das Projekt wird von der Geschäftsstelle des RNE umgesetzt und in regelmäßigen Abständen auf seine Wirksamkeit überprüft. Die aktualisierte Fassung vom 4. Oktober 2014 weist klarere Anforderungen an die Entsprechenserklärung auf, und reflektiert die vorgenommenen Änderungen der G4-Leitlinien der Global Reporting Initiative. Der DNK bietet ebenso kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine Möglichkeit, unkompliziert in die strukturierte Berichterstattung einzusteigen und das eigene Nachhaltigkeitsengagement zu organisieren. Der im September 2014 erschienene DNK KMU-Leitfaden soll Kodex und Unterstützung zugleich sein.
2. Kriterien
Inhaltlich bezieht sich der DNK auf die Prinzipien des UNGC, die OECD-Leitlinien, die ISO 26000, EFFAS sowie GRI. Der Kodex enthält 20 Kriterien, mit ergänzenden Leistungsindikatoren (28 GRI- und 16 EFFAS-Indikatoren), zu den folgenden Themen:
- Strategie (Strategische Analyse und Maßnahmen, Wesentlichkeit, Ziele, Tiefe der Wertschöpfungskette)
- Prozessmanagement (Verantwortung, Regeln und Prozesse, Kontrolle, Anreizsysteme, Beteiligung von Anspruchsgruppen, Innovations- und Produktmanagement)
- Umwelt (Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen, Ressourcenmanagement, Klimarelevante Emissionen)
- Gesellschaft (Arbeitnehmerrechte, Chancengerechtigkeit, Qualifizierung, Menschen-rechte, Gemeinwesen, Politische Einflussnahme, Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten)
3. Umsetzung und Wirkung
Im ersten Schritt unterzeichnen Unternehmen eine Entsprechenserklärung, in der sie Auskunft zu den einzelnen Kriterien und Leistungsindikatoren geben. Anhand dieser soll die interessierte Öffentlichkeit und Finanzmarktakteure beurteilen können, ob und wie Unternehmen Nachhaltigkeit im Kerngeschäft verankern. Die Entsprechenserklärungen werden durch den DNK selbst geprüft und dann in der Datenbank veröffentlicht. Die „comply or explain“-Regelung, bei der das Unternehmen über die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Kodex-Anforderungen berichtet, erlaubt es dem Unternehmen, zu spezifischen Bereichen von dem Standard abzuweichen. Diese Regelung erleichtert KMUs den Einstieg in die Berichterstattung, gibt Orientierungshilfe und mach gelebte Nachhaltigkeitspraxis durch eine höhere Verbindlichkeit transparent und vergleichbar.
Die EU-Kommission hat den DNK als einen möglichen Standard zur Erfüllung der ab 2016 geltenden europäischen Pflicht zur nicht finanziellen Berichterstattung von Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern genannt, die im öffentlichen Interesse stehen.
Der DNK ist ein Instrument für ökologische, soziale und Governance-Fragen und nicht nur für den deutschsprachigen Raum gedacht, sondern auch im internationalen Kontext anwendbar. Im internationalen Kontext wird von „the sustainability code“ gesprochen und steht in der aktualisierten Fassung auf Deutsch, Englisch, Französisch und Griechisch vor.
4. Links