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Corporate Citizenship (CC)

Autor des Beitrags ist Dieter Schöffmann, VISaVIS Beratung


“Corporate Citizenship” (CC) ist wörtlich übersetzt die Mitgliedschaft einer juristischen Person bzw. Körperschaft („Corporate“) in einem Gemeinwesen („Citizenship“). Im aktuellen Sprachgebrauch im deutschsprachigen Raum wird „Corporate Citizenship“ in der Regel verstanden als das bürgerschaftliche bzw. gesellschaftliche Engagement von Unternehmen durch unterschiedliche Formen von Spendentätigkeiten, was im angelsächsischen Raum einem “Corporate Community Involvement” entspricht.

Ein solches im deutschsprachigen Raum verbreitetes Verständnis von Corporate Citizenship als „Besitzbürger“ (Bourgeois) unterscheidet sich von dem gängigen Verständnis des Begriffes im angloamerikanischen Raum als „Citoyen“. Mit einem „Corporate Citoyen“ verbinden sich allgemeinere bürgerliche Rechte und Pflichten über Spendentätigkeiten hinaus, die Ähnlichkeiten zum Begriff der Unternehmensverantwortung aufweisen.
Im Folgenden wird CC lediglich im Sinne eines Besitzbürgers umrissen.

1. Unternehmens- vs. Unternehmerengagement

Engagiert sich eine Unternehmerin oder ein Unternehmer mit dem entnommenen Gewinn und der persönlichen Unternehmerkompetenz, dann ist dies ein privates Unternehmerengagement. Ein Unternehmens- bzw. Corporate Citizenship-Engagement ist es erst, wenn das Unternehmen also solches – mit seinem Profil, seinen Ressourcen, seinen Kompetenzen, seinen Mitarbeitern und nicht zuletzt mit seinem Geld vor der Privatentnahme – für ein gesellschaftliches Anliegen aktiv wird.

2. Gemeinwesenbezug des Unternehmensengagements

Auf welche Gemeinwesen sich das bürgerschaftliche Unternehmensengagement bezieht, ist abhängig von der Größe und Standortverbreitung des Unternehmens. Als global agierendes Unternehmen mit Standorten in der ganzen Welt kann sich ein Unternehmen in all diesen Standortgemeinden als lokaler Bürger engagieren. Ein global agierendes Unternehmen mit wenigen zentralen (Produktions-)Standorten wird sich vor allem als Bürger dieser Standortgemeinden oder -länder verstehen und dort bürgerschaftlich engagieren.

3. Corporate Citizenship und Corporate (Social) Responsibility

Zwischen dem bürgerschaftlichen Unternehmensengagement (CC) und der Unternehmensverantwortung (CSR) bestehen folgende Verbindungen:

  • Als bürgerschaftliches Engagement ist Corporate Citizenship ein Aspekt freiwilliger Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung.
  • Das CSR-Konzept im Sinne von ISO 26000 definiert Verantwortlichkeiten von Unternehmen im Gemeinwesen, die auch für das freiwillige Engagement eine Orientierung geben.
  • Sobald das Unternehmen ein bürgerschaftliches Engagement beginnt, ist es auch hier für die Folgen seines Handelns verantwortlich – also u.a. für die Art und Weise, wie das Unternehmen gesellschaftliche Anliegen unterstützt, mit gemeinnützigen Partner umgeht usw.

4. Formen und Ressourcen des Corporate Citizenship-Engagements

Zur Ausgestaltung seines gesellschaftlichen Engagements stehen einem Unternehmen unterschiedliche Ressourcen und je nach Zielsetzung verschiedene Handlungskonzepte zur Verfügung, die sich grob in die drei Kategorien „Giving“, „Volunteering“ und „Partnerschaft“ unterteilen lassen:

„Corporate Giving“ ist die Gabe materieller Ressourcen für ein gesellschaftliches Anliegen – mit oder ohne Gegenleistung mit folgenden Handlungskonzepten:

  • Spenden, also die (steuerbegünstigten) Zuwendung von Geld, Produkten, Leistungen oder Sachen ohne Gegenleistung.
  • Sponsorship, also die Förderung mit Geld, Produkten, Leistungen oder Sachen mit einer (kommunikativen oder anderen) Gegenleistung.
  • Cause Related Marketing, also die Spende oder Förderung eines gemeinnützigen Anliegens abhängig vom Absatz eines Produktes oder Umsatzes einer Verkaufsstelle.
  • Stiftung, also der endgültige Transfer von Unternehmenskapital in eine gemeinnützige Stiftung, die dann mit ihren Erträgen gesellschaftliche Anliegen unterstützt und mehr oder weniger unabhängig vom Stifterunternehmen agiert.

„Corporate Volunteering“ ist das Engagement mit der Zeit und Kompetenz des Unternehmenspersonals.
„Partnerschaft“ oder auch: „Neue gesellschaftliche Kooperation“ oder „strategische Partnerschaft“ mit gemeinnützigen Organisationen. Die Partnerschaft zeichnet sich durch eine längerfristige an einem gemeinsamen Ziel orientierte Kooperation zwischen dem Unternehmen und einer oder mehreren gemeinnützigen Organisationen oder anderen öffentlichen Institutionen aus. In der konkreten Ausgestaltung können unterschiedliche Ressourcen und Engagementformen zum Tragen kommen.

5. Links

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