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VW: Charta der Zeitarbeit

Die Automobilindustrie gehört zu den wichtigsten Abnehmern der Zeitarbeitsbranche. Seit vielen Jahren werden Zeitarbeiter bei Engpässen und Produktionsspitzen eingesetzt, aber auch in der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar in der Entwicklung. Diese Praxis missfällt nicht nur Gewerkschaften, sondern ist auch auf Hauptversammlung ein regelmäßiges Thema. Wie Zeitarbeit fair in die Personalpolitik integriert werden kann, zeigt das Beispiel VW.

Wolfsburg (csr-news) > Die Automobilindustrie gehört zu den wichtigsten Abnehmern der Zeitarbeitsbranche. Seit vielen Jahren werden Zeitarbeiter bei Engpässen und Produktionsspitzen eingesetzt, aber auch in der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar in der Entwicklung. Diese Praxis missfällt nicht nur Gewerkschaften, sondern ist auch auf Hauptversammlung ein regelmäßiges Thema. Wie Zeitarbeit fair in die Personalpolitik integriert werden kann, zeigt das Beispiel VW.

Ganz ohne Zeitarbeiter geht es nicht, so das Credo der Automobilbauer, entscheidend ist der Umgang mit den nur zeitweise beschäftigten Mitarbeitern. Zeitarbeiter sollen keine regulär Beschäftigten ersetzen, sie sollen gleiche Löhne für gleiche Arbeit bekommen (equal pay) und sie sollen zu den gleichen Bedingungen arbeiten (equal treatment). Die meisten Autohersteller haben inzwischen Vereinbarungen unterzeichnet, in denen die Anzahl der eingesetzten Zeitarbeiter geregelt ist, mehr als zehn Prozent von der Stammbelegschaft sollen es nicht sein, die meisten liegen darunter. Bei Volkswagen hat man sich auf fünf Prozent der an einem Standort Beschäftigten verständigt. Nur in Ausnahmefällen und im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Betriebsrat darf die Quote höher ausfallen. Ein Ergebnis eines langen Prozesses, an dessen Ende die „Charta der Zeitarbeit“ stand. Arbeitnehmervertreter, Gewerkschaften und Konzernvorstand haben sich auf dieses Regelwerk geeinigt, mit dem die Rolle der Zeitarbeiter bei VW verbindlicher abgesteckt wurde und mit dem vor allem sichergestellt wird, dass Zeitarbeiter keine Beschäftigten zweiter Klasse sind. „Volkswagen setzt Zeitarbeit maßvoll und als notwendiges Flexibilitätsinstrument ein. Zugleich erhalten Zeitarbeitnehmer bei Volkswagen Qualifizierungsangebote. Zeitarbeit eröffnet dem Einzelnen eine Chance auf Übernahme in die Stammbelegschaft oder bessere Anstellungschancen außerhalb des Unternehmens“, so Personalvorstand Dr. Horst Neumann.

Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist die gerechte Bezahlung, bei VW soll der Grundsatz des Equal pay in einem Stufenplan umgesetzt werden. Demnach können neue Mitarbeiter zunächst für die Dauer der Einarbeitung geringer entlohnt werden. Spätestens jedoch ab dem zehnten Monat erhalten Zeitarbeiter und Stammbelegschaft das gleiche Grundgehalt. Zusätzliche Entgeltbestandteile wie etwa eine Schichtzulage richten sich nach dem am Produktionsstandort üblichen Verfahren oder den tariflichen Regelungen. Leistungsorientierte Zulagen, wie sie VW etwa im Rahmen eines Teambonus gewährt, werden den Zeitarbeitern nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit gezahlt. Dabei sollen Zeitarbeiter nicht unbegrenzt eingesetzt werden, sondern höchstens für 36 Monate. Danach kann die Übernahme in die reguläre Beschäftigung winken. Grundsätzlich sollen Zeitarbeiter bei entsprechendem Personalbedarf bevorzugt werden, bei geeigneter Qualifikation ist dies schon nach 18 Monaten möglich. Konzernbetriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh: „Mit dieser Vereinbarung setzen wir erneut einen Meilenstein für die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern. Zeitarbeiter im Volkswagen Konzern sind keine Beschäftigten zweiter Klasse“. Denn auch die Rahmenbedingungen der Beschäftigung wie etwa Arbeitszeiten, Pausen, Arbeits- und Gesundheitsschutz oder auch der Zugang zu Unternehmensinformationen sind für alle Beschäftigten gleich. Osterloh: „Mit der Charta regeln wir die Umsetzung von Equal Pay und Equal Treatment ebenso wie die maximale Einsatzdauer“. Auswirkungen hat die Charta der Zeitarbeit auch auf die Verleih-Unternehmen, mit denen VW zusammenarbeitet, eine Zusammenarbeit ist nur möglich, wenn die entsprechenden Tarifverträge und Sozialstandards eingehalten werden.


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