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Verhaltenskodex für EU-Abgeordnete soll Korruption unterbinden

Ein Verhaltenskodex für Europaabgeordnete soll künftig Bestechung von EU-Volksvertretern durch Lobby-Gruppen unterbinden oder zumindest erschweren. Mit dem von einer Arbeitsgruppe erstellten Kodex reagiert die EU-Volksvertretung auf eine Reihe von Korruptionsaffären. Dabei gingen mehrere Abgeordnete auf das Angebot einer vermeintlichen Lobbyvertreterin ein, die ihnen für die Abänderung von EU-Gesetzen Geld versprach.

Straßburg > Ein Verhaltenskodex für Europaabgeordnete soll künftig Bestechung von EU-Volksvertretern durch Lobby-Gruppen unterbinden oder zumindest erschweren. Darauf haben sich der Präsident des Parlaments, Jerzy Buzek, und die Vorsitzenden der sieben Fraktionen am Donnerstag in Straßburg verständigt. Mit dem von einer Arbeitsgruppe erstellten Kodex reagiert die EU-Volksvertretung auf eine Reihe von Korruptionsaffären, die im März ans Licht kamen. Dabei gingen mehrere Abgeordnete auf das Angebot einer vermeintlichen Lobbyvertreterin ein, die ihnen für die Abänderung von EU-Gesetzen Geld versprach. Tatsächlich waren sie einer britischen Journalistin auf den Leim gegangen.

Der neue Verhaltenskodex sieht unter anderem vor, dass die Abgeordneten klare Angaben über ihre bezahlten Nebentätigkeiten machen müssen. Auch andere Aktivitäten, die einen Interessenskonflikt mit ihrer Arbeit im Parlament darstellen könnten, müssen sie angeben. Der Text verbietet ihnen unzweideutig, Geld für eine Einflussnahme auf Entscheidungen des Parlaments anzunehmen. Er enthält zudem Regeln für die Annahme von Geschenken und die Arbeit ehemaliger Europaabgeordneter als Lobbyisten.

Eine Arbeitsgruppe soll über die Einhaltung der Verhaltensregeln wachen. Wer gegen den Kodex verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Sie reichen von einer einfachen Rüge über den Entzug der Spesenpauschale von knapp 300 Euro pro Tag bis hin zur Absetzung von Ämtern innerhalb des Parlaments. Jede Sanktion soll auf der Webseite des Europaparlaments veröffentlicht werden.

Der Kodex wird im konstitutionellen Ausschuss des Parlaments debattiert. Anschließend soll er dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden. Bereits im Mai hatten das Parlament und die EU-Kommission ein gemeinsames Register beschlossen, in dem Interessenvertreter aller Art Angaben zu ihrer Person, ihrem Arbeitgeber und ihrem Anliegen machen sollen. Außerdem soll jede Interessenvertretung offenlegen, wie viel Geld sie jährlich für ihre Lobby-Arbeit ausgibt.

Solche Register gab es schon in der Vergangenheit, doch war die Eintragung freiwillig. Auch dass die EU-Volksvertreter Nebentätigkeiten angeben müssen, ist nicht neu. Bisher kommen allerdings bei weitem nicht alle Abgeordnete dieser Verpflichtung nach – zumal sie derzeit kaum mit Sanktionen rechnen müssen.

In den jüngsten Korruptionsskandal waren vier Abgeordnete verwickelt. Zwei von ihnen legten mittlerweile ihr Mandat nieder – der österreichische Christdemokrat Ernst Strasser und der slowenische Sozialdemokrat Zoran Thaler. Zwei andere lehnen dies bisher ab. Wie viele Lobbyisten – Verbände, Beraterfirmen und Nichtregierungsorganisationen – in Brüssel tätig sind, ist nicht genau bekannt. Die Schätzungen liegen zwischen 5000 und 15.000.


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