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NRW: Ökologische und soziale Kriterien bei öffentlichen Aufträgen

Der Titel des Gesetzentwurfs für das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) könnte sperriger kaum sein: „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“. Dahinter verbirgt sich allerdings eine Absicht, die wegweisend für die Beschaffungspolitik der Länder werden könnte. Denn es sollen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zukünftig neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Kriterien gelten.

Düsseldorf > Der Titel des Gesetzentwurfs für das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) könnte sperriger kaum sein: „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“. Dahinter verbirgt sich allerdings eine Absicht, die wegweisend für die Beschaffungspolitik der Länder werden könnte. Danach sollen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zukünftig neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Kriterien gelten, von der Einhaltung des Mindestlohns über die Verpflichtung zur Frauenförderung bis hin zur Berücksichtigung von Energie- und Entsorgungskosten. Die rot-grüne-Regierung in Düsseldorf wird damit zum Vorreiter und sendet ein klares politisches Signal an ihre Kollegen aus den Ländern. DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki würdigte den Gesetzentwurf in einer Pressemitteilung als wegweisend für die ganze Republik: „Diesem guten Beispiel aus Nordrhein-Westfalen sollten nun auch die anderen Bundesländer folgen und ihre Vergabegesetze entsprechend gestalten oder nachbessern.”

„Es muss vermieden werden, dass Bieter in Vergabeverfahren sich ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschaffen“, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. “Die Landesregierung setzt mit dem Tariftreuegesetz ein klares Zeichen gegen Sozialdumping und für faire Löhne. Damit schützen wir die Unternehmen in unserem Land vor unfairem Wettbewerb”, sagte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger im Anschluss an die Kabinettssitzung. Künftig müssen Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, zusätzliche Anforderungen erfüllen. Beispielsweise müssen sie einen Nachweis bzw. eine Erklärung über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen beibringen. Weiterhin gilt ein Mindestlohn von 8,62 Euro bzw. die durch Tarifverträge vereinbarten Mindestentgelte, diese Regelungen gelten gleichermaßen für Leiharbeitnehmer. Im Gesetzentwurf werden aber auch öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Umweltgesichtspunkte bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Unter Beachtung des sogenannten Lebenszyklusprinzips sind dafür neben den Anschaffungskosten auch die Betriebskosten über die gesamte Nutzungsdauer und die Entsorgungskosten zu berücksichtigen. “Jetzt kommt es darauf an, dass durch eine solide Verwaltungsvorschrift und fundierte Schulungen der Beschaffungsverantwortlichen eine Dynamik entsteht und das Gesetz seine volle Wirkung entfalten kann” sagt dazu Tobias Pforte von Randow von Germanwatch.

Erste Tariftreuegesetze wurden Ende der 1990er Jahre in Berlin und Brandenburg verabschiedet. Weitere Länder folgten in den folgenden Jahren. 2008 wurden die Gesetze dann aufgrund des sogenannten „Rüffert-Urteils“ außer Kraft gesetzt. Der Europäische Gerichtshof hatte die Tariftreue als Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit gewertet. Inzwischen gibt es neue europarechtskonforme Gesetzesinitiativen beispielsweise in Bremen, Niedersachsen, Berlin und Hamburg. Dafür setzten die Länder auf Tarifregelungen nach dem Entsendegesetz und auf vergabespezifische Mindestlöhne.

Der Gesetzentwurf in NRW soll noch vor der Sommerpause vom Landtag verabschiedet werden und bis Ende des Jahres in Kraft treten.

Eine Übersicht über den Stand der Tariftreuegesetze in den einzelnen Bundesländern bietet die Hans-Böckler-Stiftung an. Zum Download geht es hier. Eine Informationsbroschüre zum Thema ökologische und soziale Beschaffung bietet die Organisation „World, Economy, Ecology & Development“ (weed) zum Download an. Hier steht auch der Gesetzesentwurf zum Download bereit.


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