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BP verklagt “Deepwater Horizon”-Besitzer auf Entschädigung

Ein Jahr nach Beginn der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko hat der britische Konzern BP den Eigentümer der Bohrinsel “Deepwater Horizon” auf 40 Millionen Dollar (27,4 Millionen Euro) Schadenersatz verklagt. BP leitete rechtliche Schritte gegen die Schweizer Firma Transocean und zwei weitere Unternehmen ein.

London > Ein Jahr nach Beginn der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko hat der britische Konzern BP den Eigentümer der Bohrinsel “Deepwater Horizon” auf 40 Millionen Dollar (27,4 Millionen Euro) Schadenersatz verklagt. BP leitete rechtliche Schritte gegen die Schweizer Firma Transocean und zwei weitere Unternehmen ein. Die US-Regierung erklärte am Donnerstag, dass BP eine weitere Milliarde Dollar für die Beseitigung der Schäden bereitstelle.

Wie BP am Mittwoch in London mitteilte, reichte der Konzern die Klagen gegen Transocean sowie gegen die US-Firmen Cameron International und Halliburton bei einem Bundesgericht in New Orleans ein. Cameron International ist der Hersteller des defekten Abdeckventils der Ölplattform, das Unternehmen Halliburton war für die spätere Zementierung der Ölquelle verantwortlich.

Am 20. April 2010 war die 80 Kilometer vor der Küste des US-Bundesstaats Louisiana gelegene Förderplattform “Deepwater Horizon” explodiert, elf Arbeiter starben. Zwei Tage lang stand die Bohrinsel in Flammen, bis sie auf den Ozeangrund sank. Hunderte Millionen Liter Rohöl strömten ins Meer, ehe BP drei Monate später nach mehreren gescheiterten Versuchen das lecke Bohrloch endlich schließen konnte.

BP warf Transocean in einer Erklärung vor, die Anzeichen einer drohenden Katastrophe missachtet zu haben. Als Eigentümer der Plattform müsse Transocean an den Kosten für die wirtschaftlichen und ökologischen Folgen beteiligt werden. BP sei vor Gericht gezogen, um Transocean wegen der Verursachung der “Explosion, des Brandes, der Todesfälle und Verletzten sowie der anschließenden Ölpest” zur Verantwortung zu ziehen. Der Mittwoch, genau ein Jahr nach dem Beginn der Katastrophe war der Stichtag für die Firmen, um rechtliche Schritte einzuleiten.

Transocean erklärte am Donnerstag, seinerseits Klage gegen BP eingereicht zu haben. Der britische Konzern habe vertraglich zugesichert, bei einer Unmweltverschmutzung die volle rechtliche Verantwortung zu übernehmen und Transocean gegen jede Form von Straf- und Entschädigungszahlungen abzuschirmen.

Zur Klage gegen Cameron International erklärte BP, das defekte Abdeckventil der Firma habe maßgeblich zur Katastrophe beigetragen. Zu Halliburton erklärte der britische Ölkonzern, die US-Firma habe BP nicht über die Ergebnisse von Zementtests in Kenntnis gesetzt. Halliburton hatte in der Vergangenheit zugegeben, notwendige Tests der Zementeinfassung des Bohrlochs gar nicht vorgenommen zu haben. Das US-Unternehmen beschuldigte allerdings BP, diese nicht veranlasst zu haben.

BP bezog sich bei den Einschätzungen auf die von US-Präsident Barack Obama eingesetzte Untersuchungskommission und auf eigene Ermittlungen. Die Kommission zur Ölpest hatte den beteiligten Firmen vergangenes Jahr schwere Fahrlässigkeit und Nachlässigkeit bei den Sicherheitsvorkehrungen vorgeworfen.

Das US-Justizministerium teilte in Washington mit, BP stelle eine weitere Milliarde Dollar für die Beseitigung von Ölpest-Schäden am Golf von Mexiko zur Verfügung. Die Zahlung greife in keiner Weise einer endgültigen Regelung der Haftungsansprüche gegen BP vor. Die Summe sei ein “erster Schritt” und werde für die Beseitigung von Schäden in Marschgebieten, an Stränden und im Ozean verwendet. Die Havarie der “Deepwater Horizon” und die Folgen kosteten BP nach eigenen Angaben allein im vergangenen Jahr 40,9 Milliarden Dollar.


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