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BUND mit Klage gegen Frankfurter Flughafen endgültig gescheitert

Leipzig > Mit seiner Klage gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main ist der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nun endgültig gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag eine Beschwerde des Umweltverbandes gegen ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel ab. Dieser hatte den Ausbau im Grundsatz gebilligt, dabei allerdings stärkere Einschränkungen bei den Nachtflügen verlangt. (Az: 4 B 77.09)

Den Ausbauplänen liegt eine Prognose zugrunde, wonach die Zahl der Passagiere von 53,5 Millionen im Jahr 2008 auf über 80 Millionen 2020 steigt. Der VGH hatte im August 2009 diese Prognose als fehlerfrei bestätigt. Mit dem Ausbau werde “der Luftverkehrsstandort Frankfurt als Drehkreuz des internationalen Flugverkehrs gesichert und gestärkt”. Eine dies befürwortende politische Entscheidung könne das Gericht nicht durch eine eigene Wertung ersetzen. Eine dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde des BUND hat das Bundesverwaltungsgericht nun zurückgewiesen und damit das Kasseler Urteil im Grundsatz bestätigt.

Der Streit um Nachtflüge dauert allerdings noch an. Hier hatte der VGH einen gegenüber den Planungen besseren Lärmschutz verlangt. Mehrere Kläger, darunter die Stadt Offenbach, wollen in Leipzig noch schärfere Nachtflugbeschränkungen erreichen, die Lufthansa dagegen eine Lockerung. Diese Verfahren sind beim Bundesverwaltungsgericht noch anhängig.


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