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Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung wird kontrovers diskutiert

Berlin > Der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung hat am Dienstag ein „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ verabschiedet. Der Katalog gilt ressortübergreifend für Bundesministerien und Bundesbehörden und erkennt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und die Bedeutung des Verwaltungshandelns für die nachhaltige Entwicklung in Deutschland an. Das Netzwerk für Unternehmensverantwortung CorA äußerte sich nun kritisch zu diesem Maßnahmenprogramm.

Der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung dient der Bundesregierung als „Nachhaltigkeits-Schaltzentrale“: Er soll „die großen Linien der Nachhaltigkeitsstrategie“ festlegen, das heißt die nationale Nachhaltigkeitsstrategie umsetzen, inhaltlich weiter entwickeln und den Stand der Umsetzung regelmäßig überprüfen. In dem zu Jahresanfang neu besetzten Gremium sind alle Bundesministerien auf der Ebene der beamteten Staatssekretäre vertreten. Vorsitzender des Ausschusses ist der Chef des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Ronald Pofalla.

Das jetzt beschlossene Maßnahmenprogramm trägt den Titel „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“. In den zwölf Punkten des Programms geht es insbesondere um nachhaltiges Bauen, den CO2-Ausstoß der Bundesregierung, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen. Im Vergleich zu 1990 sollen die CO2-Emissionen aus dem Geschäftsbereich der Bundesregierung bis 2020 um 50% sinken. Der Anteil des Einsatzes von Recyclingpapier soll von heute 70% bis 2015 auf 90% steigen. Und für die Dienstwagenflotte der Bundesregierung soll bis 2015 ein durchschnittlicher Emissionswert von 130 CO2/km angestrebt werden; das entspräche den Forderungen der Deutschen Umwelthilfe für klimaschonende Dienstwagen.

Mit Ländern und Kommunen will die Bundesregierung in Sachen nachhaltige Beschaffung eine intensive Zusammenarbeit pflegen. Dazu soll bis Juni 2011 über den Aufbau einer webbasierten Informationsplattform und über die Einrichtung einer zentralen Kompetenzstelle entschieden werden. In diesem Zusammenhang soll auch über soziale Aspekte bei einer nachhaltigen Beschaffung diskutiert werden. Soziale Aspekte tauchen auch in einem weiteren Punkt des Maßnahmenkatalogs in Bezug auf eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf. Ansonsten findet dieser Themenbereich keine Erwähnung.

Das kritisiert das Netzwerk für Unternehmensverantwortung CorA, zu dem sich mehrere Nichtregierungsorganisationen zusammengeschlossen haben. Die im April 2009 verabschiedete Neufassung des deutschen Vergaberechts, nach der auch soziale Kriterien bei der öffentlichen Beschaffung angewendet werden dürfen, sei „als Rechtsgrundlage für das deutsche Regierungshandeln immer noch nicht angekommen“. Dagegen würden in zahlreichen Bundesländern und vielen Kommunen Kriterien wie Tariftreue, Mindestlöhne, ILO-Kernarbeitsnormen oder das Verbot von Produkten aus Kinderarbeit bereits berücksichtigt. „Die Bundesregierung bleibt damit weit hinter den Entwicklungen in anderen europäischen Staaten zurück und droht in Hinblick auf die Beachtung von Sozialstandards vergleichsweise zu einem ‚Entwicklungsland‘ zu werden“, heißt es in der CorA-Stellungnahme. Der Staatssekretärsausschuss hätte beispielsweise auf gut eingeführte Siegel mit sozialem Gehalt verweisen können. Unterstützung findet dagegen die Idee einer „zentralen Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“; ähnliches hatte auch CorA gefordert.

Für die Gespräche von Bund, Ländern und Kommunen über die nachhaltige Beschaffung zeichnet das Bundeswirtschaftsministerium verantwortlich. Aus Teilnehmerkreisen an vorausgegangenen Gesprächen heißt es, das Ministerium habe dabei in der Vergangenheit kräftig „auf der Bremse gestanden“, das habe sich in der letzten Zeit aber geändert. Die Wirksamkeit des Maßnahmenprogramms soll jedenfalls in vier Jahren überprüft werden.

Das „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ als PDF zum Download finden Sie hier.


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