WORUM GEHT’S BEIM SORGFALTSPFLICHTENGESETZ?

Wann:
27. November 2020 um 10:00 – 11:00
2020-11-27T10:00:00+01:00
2020-11-27T11:00:00+01:00
Wo:
Online

https://www.globalcompact.de/de/aktivitaeten/termine/1456721992.php

“Die Pläne für ein mögliches Sorgfaltspflichtengesetz (auch bekannt als „Lieferkettengesetz“) werden aktuell breit diskutiert. In diesem Webinar möchten wir Unternehmen sowie weiteren interessierten Stakeholdern die Möglichkeit geben, sich über das geplante Gesetz zu informieren.

Ausbeutung von Wanderarbeiterinnen und -arbeitern, Landraub, gesundheitsschädigende Arbeitsbedingungen, Zwangs- und Kinderarbeit, -Diskriminierung, Einschränkung der Vereinigungsfreiheit. Die Liste der potentiellen arbeits- und menschenrechtlichen Verstöße in globalen Wertschöpfungsketten ist lang – und auch lang bekannt. Die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sehen hier sowohl Staaten wie auch Unternehmen in der Verantwortung: Staaten sind angehalten, über einen sogenannten „Smart Mix“ aus verbindlichen und freiwilligen, nationalen und internationalen Maßnahmen die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Menschenrechte vor Verletzungen durch Unternehmen in ihrem Einflussbereich zu schützen. Unternehmen wiederum sollen durch angemessene Sorgfaltsprozesse ein effektives Management menschenrechtlicher Risiken im Sinne der Betroffenen sicherstellen.

Besonders verbindliche Regelungen rücken als Teil eines Smart Mix zunehmend in den Fokus. In Ländern wie Frankreich, Großbritannien, Australien oder den USA regulieren Gesetze bereits die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen bzw. Teilaspekte davon. Seitdem das Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte teils erhebliche Lücken in der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt offenbarte, werden auch in Deutschland Überlegungen für ein Sorgfaltspflichtengesetz (oftmals „Lieferkettengesetz“ genannt) konkreter, wie unlängst auch Helge Braun, der Chef des Bundeskanzleramts anlässlich der Jubiläumskonferenz des DGCN berichtete.

In diesem Webinar möchten wir Unternehmen sowie weiteren interessierten Stakeholdern die Möglichkeit geben, sich über das angedachte Gesetz zu informieren. Zu diesem Anlass freuen wir uns sehr, Anosha Wahidi, Leiterin der Stabstelle für Nachhaltige Lieferketten im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als Gastrednerin begrüßen zu dürfen. Das BMZ hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) die Federführung bei der Erarbeitung von Eckpunkten inne, auf deren Basis in der Folge ein konkreter Entwurf für das Gesetzesvorhaben erarbeitet werden soll.”

Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich!

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