Neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung – Wie können Sie Ihr Unternehmen für die CSRD aufstellen?

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Die seit dem 05. Januar geltende EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) ändert den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

Die CSRD-Berichtspflicht gilt für an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) und auch für nicht kapitalmarkt-orientierten Betriebe, wenn sie…

  • … mehr als 250 Mitarbeitende
  • … Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro
  • … Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro vorweisen.

In den folgenden Jahren wird die Berichtspflicht noch auf börsennotierte KMUs, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (exkl. Kleinstunternehmen) und nicht EU-Unternehmen erweitert, bei der Erfüllung bestimmter Kriterien.

In unserem Webinar präsentieren Ihnen unsere Expertinnen Dr. Bahar Cat-Krause und Rina Veenhues einen Überblick über die konkreten Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund der CSRD und der ESRS in Verbindung mit der EU Taxonomie.

Neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung – Wie können Sie Ihr Unternehmen für die CSRD aufstellen?

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Unsere Expertinnen erklären Ihnen praxisorientiert, wie Ihr Unternehmen auf die neuen Anforderungen reagieren sollte, um sich CSRD-konform aufzustellen. Dabei geht es um die Timeline, wichtige Begrifflichkeiten sowie die ersten Schritte von der Nachhaltigkeits-Strategie zum Nachhaltigkeits-Bericht.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um nicht nur die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, sondern auch Ihr Unternehmen zukunftsfähig zu machen!”

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