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Klimaklagen vor internationalen Gerichten:
Warum gibt es keine? Was muss geschehen?
Die Klimakrise wird die Lebensbedingungen aller Menschen und Geschöpfe auf unserem Planeten unwiderruflich auf Jahrtausende verändern. Dies wird für Milliarden Menschen schwerste Einschränkungen ihrer Menschenrechte mit sich bringen.
Das globale Machtgefüge wird sich verschieben, bestehende Ungleichheiten werden sich verstärken. Im Falle mancher Inselstaaten, die nur wenige Meter über dem Meeresspiegel liegen, könnte der steigende Meeresspiegel sogar dazu führen, dass das gesamte Territorium verloren geht. Der Klimawandel ist der historisch schwerste Einschnitt in der Geschichte der Menschheit.
Umso erstaunlicher, dass es bisher keine zwischenstaatlichen Klima- und Umweltklagen und somit auch keine Entscheidungen internationaler Gerichte gibt, auf die Bezug genommen werden kann. Woran liegt das? Im Seminar sollen faktische und rechtliche Hürden erläutert werden, ebenso wie materiell- und verfahrensrechtliche Fragen. Welche Chancen gäbe es? Ist das institutionelle Gefüge ausreichend? Braucht es vielleicht einen internationalen Umweltgerichtshof?
Der im Moment aussichtsreichste völkerrechtliche Fall ist Billy et al v Commonwealth of Australia. ClientEarth unterstützt die Beschwerde von Bewohner*innen der Torres-Strait-Inseln gegen ihre eigene Regierung vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in Genf. Es geht um Völkerrecht, um garantierte Menschenrechte. Im Seminar werden die Argumente der Kläger*innen und der australischen Regierung erörtert und diskutiert.
In englischer Sprache ohne Übersetzung.
Referent*innen
Sophie Marjanac, Senior Lawyer / Climate Accountability Lead, ClientEarth
Prof. Lavanya Rajamani, Universität Oxford
Prof. Philippe Sands QC, Matrix Chambers and University College London
Moderation: Prof. Dr. Hermann Ott, ClientEarth
Kontakt:
Annette Kraus
E kraus@boell.de
Zur Vorbereitenden Lektüre empfehlen wir: Klima und Umweltklagen – strategische Klagen im Allgemeininteresse