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Corona-Spezial: Haftung bei Veranstaltungsabsagen
Nachdem zunächst nur Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern abgesagt werden mussten, untersagten die Behörden nun zunehmend auch kleinere Veranstaltungen. Und auch Veranstalter, die von den behördlichen Anordnungen (noch) nicht betroffen sind, stehen vor der Frage, ob sie geplante Events unter den momentanen Umständen wie vorgesehen durchführen können. Gerade bei der Absage von Konferenzen sind die wirtschaftlichen Auswirkungen für Veranstalter und Teilnehmer unter Umständen enorm. Es stellt sich daher die Frage, wer für die durch eine Absage entstehenden Einbußen haftet.
Im Fokus des Webinars steht das Szenario einer Veranstaltungsabsage durch den Veranstalter und die vertraglichen Auswirkungen für die Teilnehmer, den Veranstalter selbst und die weiteren Vertragspartner wie etwa Hotels, Cateringdienste und sonstige Dienstleister.