CBAM – Was mit dem europäischen CO2-Grenzausgleich auf Unternehmen zukommt

https://www.roedl.de/de-de/de/event.aspx?ID=2331

Seit dem 1. Oktober 2023 ist die CBAM-Meldepflicht für Importeure von bestimmten Produkten aus den Sektoren Zement, Strom, Düngemittel, Eisen und Stahl, Wasserstoff und Aluminium in Kraft getreten. Dieser CO2-Grenzausgleichsmechanismus wurde eingeführt, um der potenziellen Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder mit geringeren Umweltstandards entgegenzuwirken.

Diese wichtige Veränderung hat direkte Auswirkungen auf die Lieferketten vieler mittelständischer Unternehmen. Die Meldepflicht stellt Importeure vor neue und herausfordernde Aufgaben. Bis spätestens 31. Januar 2024 müssen direkte und indirekte Emissionen, die während des Produktionsprozesses der betroffenen Güter entstanden sind, bilanziert und in einem Quartalsbericht dokumentiert werden.

In unserem Energy+ Webinar zeigen wir, was auf Unternehmen zukommt und was in der Praxis getan werden muss, um die neuen Verpflichtungen zu erfüllen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Programm.”

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