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Absturz häufigste Ursache bei tödlichen Arbeitsunfällen

© T. Michel/Fotolia

Das aktuelle BAuA-Faktenblatt führt Fakten und Ursachen von tödlichen Abstürzen auf.

Dortmund (csr-news) > Abstürze bilden einen deutlichen Schwerpunkt als Ursache für tödliche Arbeitsunfälle. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat über 400 Unfallberichte zu tödlichen Absturzunfällen aus den Jahren 2009 bis 2016 ausgewertet. Die Ergebnisse fasst das Faktenblatt „Tödliche Arbeitsunfälle – Absturzunfälle“ zusammen. So stürzte jedes dritte Unfallopfer aufgrund fehlender Sicherungsmaßnahmen vom Dach oder durch eine Lichtkuppel. Bei mehr als jedem zehnten Unfall erfolgte der Sturz aus weniger als zwei Metern Höhe. Insbesondere ältere Beschäftigte tragen ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Unfallopfer waren fast ausschließlich männlich.

Tödliche Arbeitsunfälle 2009 bis 2016

Quelle: Faktenblatt „Tödliche Arbeitsunfälle – Absturzunfälle“

Obwohl die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle seit 2010 leicht zurückgegangen ist, liegt der Anteil der Absturzunfälle bei etwa 25 Prozent. Die Unfallopfer brechen dabei oft durch Lichtkuppeln oder fallen von Gerüsten. Nicht tragfähige Bauteile spielten bei etwa jedem dritten Unfall eine Rolle. Auch wenn Abstürze aus 5 bis 10 Metern den größten Anteil ausmachen, so können bereits Stürze aus geringen Höhen tödlich enden. So erfolgte in 49 Fällen der Absturz aus weniger als zwei Metern Höhe. Die meisten tödlichen Absturzunfälle ereigneten sich bei Montagearbeiten, Demontagetätigkeiten und Transportarbeiten. Dabei ist die Baustelle mit einem Anteil von rund 65 Prozent der häufigste Unfallort. Fast drei Viertel der Unfallopfer waren Routiniers mit mehr als dreijähriger Berufserfahrung. Fast die Hälfte der Abgestürzten war älter als 50 Jahre.

In mehr als der Hälfte der Absturzunfälle war die Gefährdungsbeurteilung unvollständig oder nicht an aktuelle Änderungen des Arbeitssystems angepasst. In knapp 300 Fällen lagen Verstöße gegen sicherheitstechnische Vorschriften vor. Zudem bestand in 65 Fällen für die zum Unfall führenden Tätigkeiten kein Arbeitsauftrag. Nach Einschätzung der Unfallermittler hätten Absturzsicherungen in etwa jedem dritten Fall Unfallfolgen wahrscheinlich mildern können.


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