Autor des Basisbeitrags: Philipp Vogt, Haufe Gruppe, Freiburg
Nach § 2 des Arbeitsschutzgesetzes sind die Ziele des Arbeitsschutzes Unfälle bei der Arbeit zu verhüten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern und dadurch eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten.
1. Rechtliche Grundlagen
Wichtige rechtliche Regelungen, die den Arbeitsschutz in Deutschlandnormieren sind
- das Arbeitsschutzgesetz, in dem die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Arbeitsschutz beschrieben sind,
- das Arbeitssicherheitsgesetz, das die Aufgaben und Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte, als zentrale Akteure des Arbeitsschutzes in den Betrieben, enthält,
- das Betriebssicherheitsverordnung, die grundlegende Anforderungen an das Bereitstellen und Benutzen Arbeitsmittel enthält,
- die Arbeitsstättenverordnung zusammen mit den dazu gehörigen Technischen Regeln (ASR), als Grundlage für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
- zahlreiche weitere Verordnungen, Technische Regeln und berufsgenossenschaftliches Regelwerk mit Bezug zum Arbeitsschutz.
2. Zentrales Instrument des Arbeitsschutz: die Gefährdungsbeurteilung
Bei der Gefährdungsbeurteilung werden die Gesundheitsrisiken einer bestimmten Tätigkeit für einen Arbeitnehmer erfasst und beurteilt. Daraus werden technische oder organisatorische Maßnahmen abgeleitet, damit der Mitarbeiter keiner Gesundheitsgefährdung mehr ausgesetzt ist. Reichen diese Maßnahmen nicht aus und gibt es keine andere Möglichkeit, den Schutz vor gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz zu gewährleisten, darf eine Arbeit nur ausgeführt werden, wenn durch persönliche Schutzausrüstung die Unversehrtheit des Arbeitnehmers gewährleistet ist.
Folgende Gefährdungs- und Belastungsfaktoren werden unterschieden:
- mechanische Gefährdungen
- elektrische Gefährdungen
- Gefahrstoffe
- biologische Arbeitsstoffe
- Brand- und Explosionsgefährdungen
- thermische Gefährdungen
- Gefährdungen durch spezielle physikalische Eigenschaften
- Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
- physische Belastung/Arbeitsschwere
- psychische Faktoren
3. CSR – wenn Arbeitsschutz nicht am Werkszaun endet
Der Standard des Arbeitsschutzes ist in anderen Ländern zum Teil niedriger als in Deutschland. Global agierende Firmen können ihrer sozialen Verantwortung (CSR) gerecht werden, wenn sie einen hohen Arbeitsschutzstandard auch bei ihren Zulieferbetrieben verlangen und dies auch mit entsprechenden Audits in Zusammenarbeit mit geeigneten NGOs vor Ort evaluieren.
4. Links: