Berlin (csr-news) > Der Deutsche Bundestag hat die sogenannte CSR-Richtlinie in seiner 221. Sitzung am 9. März 2017 beschlossen (Bericht auf CSR-NEWS). Unter dem Tagesordnungspunkt 7 wird das Gesetzesvorhaben am Freitag den 31. März dem Bundesrat als besonders eilbedürftig vorgelegt. Damit wäre dann die letzte Etappe des Gesetzgebungsverfahrens abgeschlossen und die nichtfinanzielle Berichterstattung wird für rund 500 Unternehmen zur Pflicht. Überraschungen werden nicht mehr erwartet, so dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen dürfte.
Am Freitag ist die CSR-Richtlinie im Bundesrat
Der Deutsche Bundestag hat die sogenannte CSR-Richtlinie in seiner 221. Sitzung am 9. März 2017 beschlossen . Unter dem Tagesordnungspunkt 7 wird das Gesetzesvorhaben am Freitag den 31. März dem Bundesrat als besonders eilbedürftig vorgelegt.