Berlin (csr-news) > „Dank der Union verabschieden wir einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie, der Unternehmen nicht mit unnötiger Bürokratie überfrachtet, Investoren und der Allgemeinheit aber einen umfassenderen Einblick erlaubt. Risiken, die sich aus den Geschäften der Kapitalgesellschaft ergeben, sind dadurch besser einzuschätzen“, so Ausschussmitglied Heribert Hirte von der CDU. „Zudem konnten wir durchsetzen, dass das Ergebnis einer freiwilligen externen Prüfung des CSR-Berichts erst ab 2019 veröffentlicht wird. Das gibt den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Letztendlich haben wir auch deutlich gemacht, dass die neuen Berichtspflichten nicht als Grundlage für Anfechtungsklagen dienen können.“
CSR-Richtlinie – Es geht weiter!
Am Mittwoch hat der Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit einer Beschlussempfehlung passiert. Am heutigen Donnerstag wird über den Gesetzentwurf nun in 2. und 3. Lesung im Bundestag eine halbe Stunde beraten und dann auch abgestimmt.