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Nicht auf Fähigkeiten und Leistungsbereitschaft von schwerbehinderten Menschen verzichten – ein Statement von Hubert Hüppe MdB

Hubert Hüppe MdB ist der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Zur Arbeitsintegration behinderter Menschen schreibt er an CSR NEWS: „Förderung und Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen mit Behinderungen ist das übergeordnete Ziel in der Behindertenpolitik. Dabei spielt die berufliche Teilhabe behinderter Menschen auf dem Arbeitmarkt eine zentrale Rolle. Am Arbeitsleben teilhaben zu können, bedeutet auch immer, für sich und für andere Verantwortung übernehmen zu können und sein Leben selbstbestimmt zu gestalten.

Die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung in Unternehmen stieg von 2003 bis 2005 um 1,2 Prozent. Insgesamt gab es 2005 über 800.000 pflichtbesetzte Arbeitsplätze (Ist-Quote von 4,2%). Darüber hinaus ist die Zahl der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, seit 2001 stetig gesunken. Diese Entwicklung zeigt, dass die Akzeptanz der Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung langsam steigt. Dennoch kamen 2005 32.341 Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach.

Angesichts dieser Entwicklungen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Kongress mit dem Titel „Was behindert Arbeit?“ veranstaltet. Die enorme Resonanz mit über 400 Teilnehmern, spiegelt die Aktualität und Brisanz des Themas „Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben“ wider. Experten aus Wirtschaft und Politik sowie aus dem Arbeitsvermittlungs- und Beratungsbereich stellten beim Kongress ihre Sicht auf die Problematik dar und diskutierten gemeinsam über mögliche Lösungsansätze.

Dabei standen in erster Linie staatliche und strukturelle Maßnahmen zur Arbeitsförderung- und Vermittlung schwerbehinderter Arbeitnehmer im Vordergrund. Dass es viele Strukturprobleme im Bereich der Arbeitsvermittlung gibt wurde mehrfach kritisiert. Die bisher geschaffenen Förderinstrumente – wie z.B. die Integrationsvereinbarung und das Betriebliche Eingliederungsmanagement – zeigen zwar ihre Wirkung, aber bedürfen in vielen Bereichen einer Weiterentwicklung. Die Politik steht hier in der Verantwortung, angesprochene Probleme aufzugreifen und Lösungen zu entwickeln.

Der wesentliche Akteur in Sachen Steigerung von Beschäftigungschancen schwerbehinderter Menschen sind aber die Arbeitgeber selbst. Zum einen können sich Unternehmen gar nicht leisten, auf die Fähigkeiten und die Leistungsbereitschaft von schwerbehinderten Menschen zu verzichten. Die demographische Entwicklung wird den Bedarf auch an schwerbehinderten Fachkräften noch erhöhen.

Neben diesen betriebswirtschaftlichen Aspekten, die für eine Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sprechen, geht es aber auch um gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Diese Verantwortung wird auch mit „Corporate Social Responsibility (CSR)“ bezeichnet. Dies bedeutet für mich, dass Unternehmen auch solchen Menschen eine Arbeitsmöglichkeit geben sollten, die aufgrund einer Behinderung, schwieriger einen Job finden als nichtbehinderte Menschen. Dabei verschließe ich nicht die Augen vor den Herausforderungen, die sich Unternehmen bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen stellen. Hier sind vor allem Anforderungen an behindertengerechte Arbeitsplätze, veränderte Arbeitsabläufe oder beispielsweise die Einbindung von Arbeitsassistenzen zu nennen.

Behinderungen treten bei den meisten Menschen erst im Laufe ihrer Berufsbiographie durch Krankheit oder durch einen Unfall auf. Diese Erfahrung hat fast jedes Unternehmen schon einmal gemacht. Mit Instrumenten, wie dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement, ist es Unternehmen möglich, in eigener Regie und Verantwortung die nachhaltige Eingliederung länger erkrankter Mitarbeiter zu regeln und präventiv zu handeln. Diese Idee wurde bereits erfolgreich von vielen Unternehmen umgesetzt, indem strukturierte Präventions- und Gesundheitsprogramme (z.B. „Gesundheits-Check“) geschaffen wurden.

Für mehr Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Unternehmen gibt es unterschiedliche Förderprogramme sowie kurzfristige und mittlerweile auch langfristige Zuschüsse für den Arbeitgeber. Diese Zuschüsse gleichen eventuelle Nachteile in der Produktivität des schwerbehinderten Arbeitnehmers aus oder dienen der behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes. Daneben ist eine personelle Unterstützung des Arbeitnehmers möglich.

Künftig muss geregelt werden, dass Betriebe, die Arbeitnehmer mit Behinderungen beschäftigen, bei Bedarf über längere Zeit hinweg auch von den zuständigen Stellen begleitet werden. Viele der möglicherweise auftretenden Probleme könnten so frühzeitig gelöst werden. Darüber hinaus muss über bestimmte Formen der Anerkennung für Unternehmen, die schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigen, diskutiert werden.“

Foto: Hubert Hüppe


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