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CSRbriefly am Montag

Hückeswagen (csr-news) – Heute mit den Themen: Apples gierige Aktionäre, Europäischer Tag der Lohngleichheit, Mitbestimmung nicht immer erwünscht, Haie und Tropenhölzer, Bodenschutzdekade zur Waldstrategie 2020 angeregt, Wie viele Erden braucht der Mensch? Und Unternehmenstätigkeit in Entwicklungsländern.

 

Apples gierige Aktionäre
Auf der Hauptversammlung des Computerherstellers Apple in der vergangenen Woche haben Vertreter des National Center for Public Policy Research (NCPPR) einen seltsamen Antrag gestellt. Die konservative, klimaskeptische Organisation verlangte von CEO Tim Cook die Offenlegung sämtlicher Ausgaben für Umweltprogramme um diese auf Effizienz zu prüfen. Nur Ausgaben die einen Profit erwirtschaften sollten nach den Vorstellungen der NCPPR weiterlaufen. Alle anderen müssten eingestellt werden. Cook soll nach Medienberichten empört auf diesen Vorschlag reagiert haben und die Vertreter aufgefordert haben, ihre Aktien doch zu verkaufe. Der Antrag von NCPPR wurde mit 97 Prozent Gegenstimmen abgelehnt.

Europäischer Tag der Lohngleichheit
Frauen in Europa arbeiten immer noch 59 Tage „unentgeltlich“. Dies zeigt sich an den am Freitag von der Europäischen Kommission veröffentlichten Zahlen. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle – der Unterschied beim durchschnittlichen Stundenlohn von Frauen und Männern in allen Wirtschaftszweigen – hat sich in den letzten Jahren kaum verändert und stagniert bei ungefähr 16 %. Der Europäische Tag der Lohngleichheit (Equal Pay Day) findet zum zweiten Mal in Folge am 28. Februar statt. Das Datum bestimmt sich nach der Anzahl von Tagen, die Frauen zusätzlich arbeiten müssten, um in puncto Lohn mit den Männern gleichzuziehen. Im Klartext heißt dies: Bis zum 28. Februar arbeiten Frauen „unentgeltlich“. „Gleiches Geld für gleiche Arbeit ist ein Grundsatz der EU, der für die Frauen in Europa leider noch nicht verwirklicht wurde“, sagte Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission und zuständig für Justiz. „Nach Jahren der Untätigkeit ist es nun an der Zeit, zu handeln. Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einer Initiative, die dafür sorgen soll, dass wir in absehbarer Zukunft keinen Tag der Lohngleichheit mehr brauchen.“

Mitbestimmung nicht immer erwünscht
Manche Unternehmer versuchen massiv und hartnäckig, ihre Beschäftigten an der Gründung eines Betriebsrats zu hindern. Besonders häufig ist dies in inhabergeführten Firmen, ergab eine Studie des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts WSI. Wer hierzulande Betriebsratswahlen behindert, macht sich strafbar. „Dennoch häufen sich in den letzten Jahren zunehmend Berichte, dass genau dies geschieht“, so Martin Behrens und Heiner Dribbusch. Wissenschaftliche Befunde lägen jedoch kaum vor. Deshalb haben die WSI-Forscher in Kooperation mit IG Metall, IG BCE und NGG sowie dem Fachbereich Handel von ver.di zu klären versucht, welches Ausmaß diese Aktivitäten inzwischen haben. Dribbusch und Behrens befragten 184 der zuständigen hauptamtlichen Gewerkschafter aus den Bezirken, Regionen und Verwaltungsstellen; diese haben in der Regel einen guten Überblick über die Arbeitsbeziehungen vor Ort. Repräsentativ sind die Ergebnisse nicht, doch erlauben sie aus Sicht der Forscher eine Trendaussage: Versuche, neue Betriebsräte zu verhindern seien „bislang kein stilbildendes Merkmal der deutschen Arbeitsbeziehungen“, aber „deutlich mehr als eine Fußnote“. Insgesamt 59 Prozent der Befragten sind Fälle bekannt, in denen Unternehmer versucht haben, die Gründung einer Arbeitnehmervertretung zu verhindern. Im Mittel berichteten die lokalen Experten von jeweils gut zwei Fällen, in denen Arbeitgeber gegen die Wahlen Front machten. Jeder dritte der Versuche war aus Sicht des Managements erfolgreich; die Betriebsratswahl wurde vereitelt. Am häufigsten erlebten die Befragten aus der Handelsbranche Wahlbehinderungen: Hier nannten 66 Prozent mindestens einen Betrieb. Erste stichprobenartige Nachfragen deuteten darauf hin, dass die Zahl der Fälle dort ansteige, wo sich Gewerkschaften aktiv um die Gründung neuer Betriebsräte bemühen, fassen die Wissenschaftler zusammen.

Haie und Tropenhölzer durch Raubbau und unkontrollierten Handel bedroht
Der unkontrollierte Fang von Haien für Fischfilets und Gesichtscremes sowie der massive Raubbau an tropischen Baumarten für Parkettböden, Möbel oder Musikinstrumente bedrohen nach Ansicht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) die Arten weiterhin in ihrer Existenz. „Diese naturzerstörerischen Aktivitäten müssen ein Ende finden“, mahnte Prof. Beate Jessel, anlässlich des weltweiten Artenschutz-Tages (World Wildlife Day), der von den Vereinten Nationen für den 03. März ausgerufen wurde. “Deshalb müssen wir unsere Bemühungen intensivieren, den internationalen Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen, ob aus den Weltmeeren oder den Tropenwäldern, legal und nachhaltig zu gestalten,“ so Jessel. “In Deutschland gilt unsere besondere Aufmerksamkeit den Einfuhren von Haifisch-Produkten sowie Palisander- und Ebenholzarten“. Gegenwärtig wird der internationale Handel zwischen der EU und anderen Staaten für insgesamt rund 5.500 Tier- und 35.000 Pflanzenarten durch die EU-Artenschutzverordnung geregelt. Untersuchungen zum Handel mit Haifisch-Produkten in der EU zeigen, dass in mindestens 30 verschiedenen Produkten nicht genau identifizierte oder gefährdete Hai-Arten für die Herstellung von Medizin, Kosmetika, Lederwaren, Schmuck oder Nahrungsmitteln verwendet werden. Die Hauptexporteure dieser Meeresfische sind nach Angaben der EU-Kommission Namibia, Belize, USA, Vietnam und Japan. Allein im Jahr 2013 wurden mehr als 10.000 Tonnen Haifischflossen in die EU eingeführt. Das BfN kritisiert auch den immer noch stattfindenden Handel mit illegal eingeschlagenem Tropenholz. 2013 wurden auf der 16. Vertragsstaatenkonferenz mehr als 200 Palisander- und Ebenhölzer in CITES aufgenommen, darunter alle Palisander- und Ebenholzarten aus Madagaskar. Diese Arten werden wegen ihrer attraktiven Farbe und hervorragender Holzeigenschaften international stark gehandelt – sowohl legal als auch illegal. Sie werden vor allem für die Herstellung von Furnieren, Musikinstrumenten und Möbeln verwendet. Die Bestände der meisten Arten sind mittlerweile übernutzt und werden international als gefährdet eingestuft.

Bodenschutzdekade zur Waldstrategie 2020 angeregt
Waldbesitzer und Unternehmen der Forstwirtschaft haben sich für eine Bodenschutzdekade als flankierende Maßnahme zur Waldstrategie 2020 der Bundesregierung ausgesprochen. Der Präsident des Forstwirtschaftsrats, Georg Schirmbeck, sagte auf der Waldkonferenz in Menden, dass für die kommenden Jahre mehr zielgenaue Anstrengungen beim Boden- und Trinkwasserschutz insgesamt zum Wohle der Allgemeinheit erforderlich seien. Wald-Experten zufolge sollten in Deutschland jährlich rund 190 000 ha versauerte Waldböden zur Vitalisierung und mit Blick auf den Trinkwasserschutz bzw. angestrebten Waldumbau mit Naturkalk kompensiert werden. Derzeit würden aber lediglich jährlich rund ein Drittel der stark versauerten Böden mit Naturkalk kompensiert.

Wie viele Erden braucht der Mensch?
Rein rechnerisch braucht die Menschheit bereits 2050 zwei Planeten Erde, um den heutigen Lebensstil beizubehalten. Kommissar Janez Potočnik, zuständig für Umweltpolitik bei der Europäischen Kommission, wurde 2013 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) zum „Champion of the Earth“ ernannt. In dieser Funktion wirbt er für ein Umdenken weg von alten Verbrauchsmustern hin zur Kreislaufwirtschaft. Bei einer Tour durch Europa sucht er wenige Monate vor der Europawahl in verschiedenen Städten den Dialog mit  jungen Menschen und ihren Ideen für das Wirtschaften von morgen. Am Dienstag findet die Diskussion im Europäischen Haus in Berlin statt.

Unternehmenstätigkeit in Entwicklungsländern
Welche Macht und Verantwortung haben österreichische Firmen? Heute findet im Centrum für internationale Entwicklung in Wien eine Diskussion zum Thema statt. Es diskutieren u.a. Martin Ledolter (ADA), Florian Wettstein (Universität St. Gallen), Werner Wutscher (respACT), Franz Fiala (NESOVE) und Karin Küblböck (ÖFSE) über die Frage: Reichen die bestehenden Instrumentarien der Unternehmensverantwortung (corporate social responsibility) aus oder braucht es andere, zusätzliche Instrumente?


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