CSRD + ESRS: Startklar für den Nachhaltigkeitsbericht

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„Mit der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird nachhaltiges Wirtschaften zu einer strategischen Notwendigkeit für Unternehmen. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll Nachhaltigkeit in der Berichterstattung integral behandelt und finanziellen Themen schrittweise gleichgestellt werden.

Am 5. Januar 2023 trat die CSRD auf EU-Ebene in Kraft. Die Richtlinie muss in Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht überführt werden. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass Unternehmen, die nach der CSRD berichtspflichtig werden, stufenweise nach bestimmten Kriterien ihre Nachhaltigkeitsbemühungen offenlegen und anhand der verpflichtenden ESRS-Standards berichten müssen.

Die Unternehmen, die aktuell nach dem CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) berichtspflichtig sind, berichten erstmals 2025 über das Berichtsjahr 2024. Weitere Unternehmen folgen.

Christina Gossel, Inhaberin und Gründerin der cg sustain GmbH spricht in diesem Webinar über die konkreten Auswirkungen der CSRD-Änderungen für Unternehmen. Ziel ist es, betroffene Unternehmen zu informieren, damit diese sich jetzt vorbereiten können und dann startklar sind, wenn die Änderungen für sie greifen.

In diesem Webinar erfahren Sie:

Welche Rolle die CSRD im Gesamtkontext spielt?
Welche Unternehmen wann betroffen sind?
Welche Neuerungen der CSRD gegenüber der früheren Richtlinie CSR-RUG gelten?
Was Unternehmen wissen müssen, damit ihre Nachhaltigkeitsberichte den Anforderungen der CSRD entsprechen?
Wie sich Unternehmen auf die Änderungen der CSRD vorbereiten können?
Welche Rolle die ESRS-Standards spielen und welche Angaben verpflichtend sind?“

Dieser Beitrag wurde vom Kalender-Feed einer anderen Website repliziert.

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