Die neue EU-Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten

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Die Ende Juni 2023 in Kraft getretene EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten soll die weltweite Abholzung von Wäldern bekämpfen. Ab 30. Dezember 2024 dürfen in der EU bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse daraus nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn nachgewiesen ist, dass sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.

Zudem muss in einer Sorgfaltserklärung bestätigt werden, dass die Rohstoffe und Erzeugnisse mit den Gesetzen des Ursprungslands im Einklang stehen und unter Einhaltung elementarer Menschenrechte produziert worden sind. Dabei sind Informationen über das Erzeugerland und Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe erzeugt wurden, anzugeben. Unternehmen müssen auf jeder Stufe der Lieferkette nachweislich entwaldungsfreie Waren von Waren unbekannter Herkunft oder von nicht entwaldungsfreien Waren trennen.

Zu den von der Verordnung erfassten Erzeugnissen aus Holz gehören auch Druckprodukte. Die Verordnung gilt unabhängig von Arbeitnehmeranzahl oder Umsatz des Unternehmens, für KMU gilt lediglich eine längere Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2025. 

infoKompakt „Entwaldungsfreie Druckprodukte“

Gemeinsam mit dem Verband DIE PAPIERINDUSTRIE informiert der bvdm in einer infoKompakt-Online-Veranstaltung über Maßnahmen, die die deutsche Papierindustrie ergreift, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen. Ferner besteht Gelegenheit, sich einen ersten Eindruck über den zu erwartenden Umsetzungsaufwand in den Betrieben der Druckindustrie zu verschaffen.”

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