Nachrichten

Investment: Kritik an Deutscher Bank

Der Fonds ist nicht neu, Berichte über ihn gibt es schon seit Jahren, aber jetzt erhält der Investmentfonds „db Kompass Life 3“ der Deutschen Bank breite Aufmerksamkeit. Auslöser ist Kritik vom Ombudsmann des Bankenverbandes.

Frankfurt (csr-news) > Der Fonds ist nicht neu, Berichte über ihn gibt es schon seit Jahren, aber jetzt erhält der Investmentfonds „db Kompass Life 3“ der Deutschen Bank breite Aufmerksamkeit. Auslöser ist Kritik vom Ombudsmann des Bankenverbandes.

Der „db Kompass Life 3“ ist ein geschlossener Investmentfonds im Geschäftsfeld mit gebrauchten Lebensversicherungspolicen. Ende der 1990er Jahre entwickelte sich der sogenannte Zweitmarkt für Lebensversicherungen zu einem profitablen Geschäft. Zunächst wurde hauptsächlich sterbenskranken Menschen ihre Lebensversicherung abgekauft, mit dem Ziel, nach deren Tod mit der dann fälligen Ablaufleistung ein „gutes Geschäft“ zu machen. In diesem Geschäft mischte die Deutsche Bank frühzeitig mit und entwickelte ihre Produktreihe „db Kompass Life“. Während die Fonds 1und 2 der ersten Generation noch Policen aufkauften, wurde auf diesen Umweg beim dritten Fonds verzichtet und man wettete direkt im Rahmen eines Zertifikate-Investments auf die Lebenserwartung von rund 500 ausgewählten US-Bürgern. Die Lebenserwartung wurde anhand statistischer Verfahren ermittelt und im Rahmen eines sogenannten Trackings regelmäßig überprüft. Die simple Wette dahinter – je früher die Teilnehmer der Referenzgruppe versterben, umso höher die Rendite. Gut 700 Millionen Euro soll die Deutsche Bank mit diesem Fonds eingesammelt haben. Nach Informationen des „Spiegel“ hat der Ombudsmann des Bankenverbandes einem klagenden Anleger geantwortet: „Dies ist mit unserer Wertordnung, insbesondere der in ihrem Mittelpunkt stehenden Unantastbarkeit der menschlichen Würde, kaum in Einklang zu bringen.“ Dennoch verwies der Ombudsmann an die Gerichte zur Überprüfung der Sittenwidrigkeit derartiger Geschäfte.

Diese müssen nun klären, wo die Grenzen des „guten Geschmacks“ liegen – darf man auf das Leben eines Menschen wetten? Letztlich ist das Geschäft mit Lebensversicherungen immer eine Wette und dem Zweitmarkt haftet dies im Besonderen an. Die neuerliche Auseinandersetzung mit dem Fonds entspringt auch nicht etwa ethischen Überlegungen. Vielmehr hat sich die Referenzgruppe nicht erwartungskonform verhalten, was in der Folge zu mangelhaften Renditen führte. Nun wollen die Anleger ihr Geld zurück, nicht etwa weil sie das Gewissen plagt, sondern weil man sich einfach mehr ROI erhofft hat. Bislang stand also die Prospekthaftung im Vordergrund – eventuell unzureichende oder falsche Angaben die eine Rückabwicklung des Geschäftes möglich machen. Dies wird nun auch der Kern der gerichtlichen Auseinandersetzung sein. Sollten die Gerichte die Sittenwidrigkeit anerkennen, sind die Verträge nichtig und die Anleger erhalten ihre Einlagen zurück. Für die Deutsche Bank hat sich das Geschäft auch unabhängig von der Lebenserwartung der Referenzgruppe gelohnt – bis zu 15 Prozent Provision und Kostenerstattung hat sie am Wetteifer verdient. Fraglich ist, ob derartige Geschäfte mit dem „Leitbild für verantwortliches Handeln in der Wirtschaft“, wie es die Deutsche Bank in ihrem CSR-Bericht nennt, in Einklang stehen.


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner