München (UVG-Sponsor: akzente) – Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit 1. Januar 2023 in Kraft ist, verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten. Als Teil dessen verlangt das LkSG eine Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie, die umweltbezogene und menschenrechtliche Risiken konkret benennt.
Doch welche inhaltlichen Anforderungen sind zu erfüllen, um eine Grundsatzerklärung zu erstellen? Welche Formalia zu beachten?
Um diese und weitere Fragen geht es in einem Webtalk von akzente – Part of Accenture am 7. Februar 2023 von 10 Uhr bis 11:30 Uhr. Teilnehmende erhalten einen Überblick zu den Anforderungen an die Grundsatzerklärung sowie zum Prozess der Erstellung – von der Vorbereitung bis zur Veröffentlichung. Dieser Webtalk ist Teil drei der vierteiligen Reihe „LkSG in der Praxis” von akzente – Part of Accenture.
Webtalk-Reihe „LkSG in der Praxis“ 3/4: Grundsatzerklärung am 7. Februar 2023 von 10.00 bis 11.30 Uhr
Kathrin Krüger, Associate Managerin bei akzente – Part of Accenture wird in einem Impulsvortrag ausgewählte Highlights aus ihrer Benchmark-Analyse bereits veröffentlichter Grundsatzerklärungen präsentieren. Neben diesem Blick in die Praxis wird sie kritische Erfolgsfaktoren und Qualitätsmerkmale bei der konkreten Umsetzung beleuchten.
Anschließend diskutiert sie gemeinsam mit Expert:innen die Erwartungshaltung an Unternehmen und Erfahrungen aus der Praxis, darunter Dr. Alexander Ehrle, Rechtsanwahlt bei der Kanzlei Baker McKenzie und Richard Hülsmann, Director for Human Rights and Labour, UN Global Compact Netzwerk Deutschland.
Wer die ersten beiden Teile der Webtalk-Reihe verpasst hat, kann sie online hier noch ansehen. Darin wurden Risikoanalyse sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen beleuchtet.
Hier geht es zur Anmeldung. Die Teilnahme am Webtalk ist kostenlos.