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Verbindlicher: Europas neue CSR-Strategie

Nicht selten wird die Zukunft der Corporate Social Responsibility (CSR) auf die Kontroverse Freiwilligkeit versus Verpflichtung verkürzt. Deutlich wird dies in Reaktionen auf die neue Mitteilung der EU-Kommission zu einer europäischen CSR-Strategie. Letztlich kennzeichnet das Papier eine Mixtur freiwilliger und verpflichtender Elemente.

Nicht selten wird die Zukunft der Corporate Social Responsibility (CSR) auf die Kontroverse Freiwilligkeit versus Verpflichtung verkürzt. Deutlich wird dies in Reaktionen auf die neue Mitteilung der EU-Kommission zu einer europäischen CSR-Strategie. Letztlich kennzeichnet das Papier eine Mixtur freiwilliger und verpflichtender Elemente.

Von Thomas Feldhaus.

Am 25.Oktober traten EU-Vizekommissionspräsident Antonio Tajani und die EU-Kommissare Michel Barnier und László Andor gemeinsam vor die Presse, um ihr Maßnahmenpaket für verantwortliches Wirtschaften in der EU zu verkünden, und präsentierten neben anderem auch die lange angekündigte neue CSR-Strategie. „Dieses Maßnahmenpaket liegt im Interesse der Unternehmen und der europäischen Gesellschaft insgesamt“, erklärte Antonio Tajani. Andor, Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, fügte hinzu: „Sozial verantwortliches unternehmerisches Handeln entstammt dem Bewusstsein, dass es in der Krise nicht nur um Wirtschaft und Finanzen, sondern auch um Ethik geht. Werte wie Solidarität, Tragfähigkeit, Integration und Integrität werden von Unternehmen nicht immer hochgehalten. Ich denke, unsere Volkswirtschaften haben darunter gelitten. Daher kann die soziale Verantwortung von Unternehmen deutliche Zeichen setzen und zu den Zielen der Strategie ‚Europa 2020’ beitragen“.

Kommission unterscheidet zwischen groß und klein

„CSR ist die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“, so lautet die neue und klare Definition der Europäischen Kommission. Bislang war der Begriff wesentlich weiter gefasst und enthielt vor allem den Passus der Freiwilligkeit. Weiter heißt es in der Mitteilung: „Nur wenn die geltenden Rechtsvorschriften und die zwischen Sozialpartnern bestehenden Tarifverträge eingehalten werden, kann diese Verantwortung wahrgenommen werden. Unternehmen sollen auf Verfahren zurückgreifen können, mit denen sie soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange in enger Zusammenarbeit mit den Stakeholdern in die Betriebsführung und in ihre Kernstrategie integrieren können“. In den nachfolgenden Ausführungen unterscheidet die Kommission zwischen KMUs und Großunternehmen: „Im Falle der meisten kleinen und mittleren Unternehmen dürfte das CSR-Verfahren informell und intuitiv bleiben.“ Große Unternehmen sollten sich dagegen an international anerkannten Grundsätzen und Standards orientieren. Prinzipiell sieht die Kommission die Unternehmen selbst in der Pflicht, geeignete CSR-Konzepte zu entwickeln, Behörden sollten eine unterstützende Rolle einnehmen, dabei eine intelligente Kombination aus freiwilligen Maßnahmen und ergänzenden Vorschriften einsetzen, den Unternehmen aber die notwendige Flexibilität erhalten.

Warum sich die Kommission in ihrem neuen Papier nicht mehr ganz auf Freiwilligkeit verlassen will und stattdessen auf einen Mix freiwilliger und verpflichtender Elemente setzt, zeigt sich in der Bewertung der Vergangenheit. Zwar wird die Entwicklung der letzten Jahre ausdrücklich gewürdigt: Als deutlichen Fortschritt wertet die Kommission beispielsweise die stark gestiegene Anzahl der Unternehmen, die sich zu den zehn Geboten des Global Compact verpflichtet haben, oder die zunehmende Anzahl nach GRI-Standard veröffentlichter CSR-Berichte. Diese Fortschritte dürften allerdings nicht über die noch zu bewältigenden Herausforderungen hinwegtäuschen. „Nach wie vor stehen Anschuldigungen im Raum, wonach eine kleine Minderheit von europäischen Unternehmen gegen die Menschenrechte verstößt und grundlegende Arbeitsnormen nicht einhält“, heißt es in der Mitteilung. Zudem kritisiert die Kommission, dass nur 15 von 27 Mitgliedsstaaten über einen nationalen strategischen Rahmen zur CSR-Förderung verfügen. Vor diesem Hintergrund erklärt die Kommission den Bedarf für ein modernes CSR-Verständnis mit neuer Definition und einem klaren Aktionsplan für die nächsten Jahre. Diesem neuen Verständnis stehen die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft – BDA, BDI, DIHK, ZDH – ablehnend gegenüber. In ihrer Bewertung des Papiers halten sie die neue Definition für nicht zielführend und sehen die bisherige Arbeit des nationalen und europäischen Multistakeholderforums abgewertet.

Maßnahmen bis 2014

Der Aktionsplan für den Zeitraum 2011 bis 2014 umfasst acht Bereiche: Bereits ab dem nächsten Jahr sollen vorbildliche Partnerschaften zwischen Unternehmen und Stakeholdern ausgezeichnet werden. Besonders das Netzwerk CSR Europe hebt die Kommission als ein Beispiel positiv hervor und sie will ihren Beitrag zur Erreichung der angestrebten Ziele leisten. Stefan Crets, Executive Director von CSR Europe, freut sich über die Stärkung seiner Initiative „Enterprise 2020“. Damit will die Kommission bewährte Ansätze fördern und für mehr Aufmerksamkeit beim Thema CSR sorgen. Bis 2013 sollen Multistakeholder-CSR-Plattformen eingerichtet werden, um Verpflichtungen einzelner Wirtschaftszweige zu veröffentlichen und zu kontrollieren. Auch das den Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen soll gestärkt werden. Leider stimmen die Erwartungen der Verbraucher nicht immer mit der Realität unternehmerischen Verhaltens überein, bedauert die Kommission und will deshalb auch das sogenannte „green-washing“ stärker behandeln. Ob dazu ergänzende Maßnahmen notwendig sind, soll der für nächstes Jahr angekündigte Bericht über die Umsetzung der EU-Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken zeigen. Grundsätzlich offen zeigt sich die Kommission gegenüber Selbstregulierungsprozessen, erwartet von diesen allerdings klare Regelungen und Verpflichtungen sowie objektive Überprüfungen. Dazu will die Kommission 2012 im Dialog mit Unternehmen und Stakeholdern einen Verhaltenskodex erarbeiten.

Weil die ernsthafte Umsetzung von CSR-Maßnahmen für Unternehmen auf kurze Sicht zu Wettbewerbsnachteilen führen kann, soll verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in der öffentlichen Wahrnehmung gestärkt werden. Ebenso wird der Zugang zu öffentlichen Aufträgen an ökologische und soziale Kriterien gekoppelt. Die Kommission fordert die Behörden auf, ihren rechtlichen Rahmen voll auszuschöpfen und Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die entsprechende Mindeststandards einhalten. Die EU will die Vergaberichtlinien zeitnah überarbeiten. Willy Hessel, Präsident des Westdeutschen Handelskammertages (WHKT), befürchtet: „dass wir in Zukunft alle möglichen Gütesiegel führen müssen, um nachzuweisen, dass wir die vergabefremden Kriterien erfüllen“. Auf rechtliche Verpflichtung setzt die Kommission beim Thema Berichterstattung. Von den 43.000 in der EU operierenden Großunternehmen veröffentlichen rund 2500 auf freiwilliger Basis einen CSR- oder Nachhaltigkeitsbericht. Zwar ist die EU damit weltweit führend, den Kommissaren ist dies aber zu wenig. Sie wollen dem Parlament eine entsprechende Rechtsvorschrift präsentieren. Damit soll eine europaweit einheitliche Situation geschaffen werden. Alle großen Unternehmen werden aufgefordert, sich bis 2014 zu mindestens einem der anerkannten internationalen Regelwerke (OECD-Leitsätze, Global Compact, ISO 26000) zu verpflichten.

Konzerne werden überprüft

Nun sind die Regierungen der Mitgliedsstaaten in der Pflicht. Bis Mitte nächsten Jahres sollen die nationalen CSR-Strategien aktualisiert werden. Die Kommission will dazu auch die Weiterentwicklung und Beachtung international anerkannter CSR-Grundsätze fördern und erwartet von den Unternehmen die Einhaltung dieser Leitlinien. Insbesondere werden seitens der EU Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten überprüft, inwieweit sie ihren Verpflichtungen diesbezüglich nachkommen. Zudem fordert sie bis 2014 die verpflichtende Berücksichtigung der Grundsatzerklärung des Internationalen Arbeitsamtes (IAA) sowie die Achtung der Menschenrechten, wie sie von den Vereinten Nationen definiert sind. Die EU erwartet von allen europäischen Unternehmen die Einhaltung dieser Rechte auch in Ländern, deren Regierungen keine entsprechenden Verpflichtungen eingegangen sind. Dazu sollen in Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen Orientierungshilfen auch für KMUs erarbeitet werden. Speziell angesprochen werden institutionelle Investoren: Sie sollen ihre Stakeholder offen über ihre Anlagekriterien, insbesondere ethische, informieren. Die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans werden regelmäßig überprüft, 2014 wird dann Bilanz gezogen.

Thomas Feldhaus ist freier Wirtschaftsjournalist in Köln.
thomas.feldhaus@csr-news.net


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