Wiesbaden > Der Käsehersteller Bongrain will nach Kritik an einem seiner Produkte die Kennzeichnung auf der Verpackung ändern. Das Unternehmen werde „umgehend“ von der Verpackung seines „Saint Albray Klosterkäse“ den Hinweis „mit essbarer Rinde“ entfernen, teilte Bongrain am Donnerstag in Wiesbaden mit. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hatte zuvor kritisiert, dass das Unternehmen den Käse mit dem Vermerk „mit essbarer Rinde“ bewerbe, obwohl diese das Anti-Pilzmittel Natamycin enthalte. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das staatliche Max-Rubner-Institut (MRI) rieten ausdrücklich vor dem Verzehr von Natamycin ab.
„Der ‚Saint-Albray‘-Hersteller hat offenbar erkannt, dass er mit einer so schamlosen Verbrauchertäuschung nicht durchkommt“, erklärte Oliver Huizinga von Foodwatch. Das Unternehmen dürfe es allerdings „nicht nur bei Verpackungskosmetik belassen“. Foodwatch forderte Bongrain dazu auf, zukünftig vollständig auf den umstrittenen Stoff in seinem Käse zu verzichten. Das Unternehmen wies dem gegenüber darauf hin, bei Herstellung und Kennzeichnung des betreffenden Käses „sämtliche deutschen und europäischen Rechtsvorschriften“ zu erfüllen.
Natamycin wirkt den Angaben zufolge wie ein Antibiotikum und kommt in der Medizin zur Behandlung verschiedener Pilzinfektionen zum Einsatz. Das BfR empfiehlt laut Foodwatch, die Käserinde fünf Millimeter tief abzuschneiden. Trotz der Verzehrwarnungen ist die Verwendung von Natamycin in Käse jedoch nicht verboten.
Bongrain ist nach eigenen Angaben Weltmarktführer für Käseprodukte. Neben „Saint Albray“ ist das französische Unternehmen in Deutschland für Käsemarken wie „Géramont“, „Chaumes“, „Henri“ oder „LeTartare“ bekannt.