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Verbraucherzentralen kritisieren Banken für fehlende Transparenz

Banken informieren ihre Kunden nach einer Erhebung der Verbraucherzentralen nachträglich oft unzureichend oder gar nicht über Provisionen, die sie für die Vermittlung von Anlagen erhalten haben. Das kritisierte der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv). Die Banken setzten sich zur Wehr: Sie informierten ihre Kunden sehr wohl bei Abschluss eines Geschäftes – danach bestehe nicht unbedingt ein Auskunftsrecht.

Berlin > Banken informieren ihre Kunden nach einer Erhebung der Verbraucherzentralen nachträglich oft unzureichend oder gar nicht über Provisionen, die sie für die Vermittlung von Anlagen erhalten haben. Das kritisierte am Mittwoch der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv). Die Banken setzten sich zur Wehr: Sie informierten ihre Kunden sehr wohl bei Abschluss eines Geschäftes – danach bestehe nicht unbedingt ein Auskunftsrecht.

Der vzbv wertete 172 Antworten auf Auskunftsbegehren aus, die Kunden im Auftrag der Verbraucherzentralen seit April nachträglich bei Banken eingereicht hatten, teilte der vzbv mit. In etwa der Hälfte der Fälle sei die Auskunft mit verschiedenen Begründungen ganz oder teils verweigert worden, vor allem bei Geschäften mit Zertifikaten.

Die Banken lehnte demnach in einem Viertel der Fälle die Offenlegung mit der Begründung ab, dass es sich bei den konkret angefragten Empfehlungen nicht um Kommissiongeschäfte handelte, für die sie im Erfolgsfall Vermittlungsgebühren bekamen. In einem Drittel der Fälle machten die Institute demnach zwar Angaben, aber nach Auffassung der vzbv nur unzureichend.

„Das Spiel mit verdeckten Karten muss endlich ein Ende haben“, erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Die Banken müssten sich an Recht und Gesetz halten und die Transparenzansprüche der Kunden in allen Fällen gewährleisten. Den Gesetzgeber forderte er auf, dies auch rechtlich klarzustellen. Dieser solle die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der 2006 in einem seiner Urteile die Offenlegung der Vergütungen verlangte, die Banken für Kommissionsgeschäfte kassierten, auf alle Anlageprodukte ausweiten. Nur so könnten Kunden in jedem Fall einschätzen, welches Eigeninteresse die Bank bei einer Empfehlung habe.

Die Deutsche Kreditwirtschaft, eine Dachorganisation der deutschen Banken- und Sparkassenverbände, wies die Kritik der Verbraucherzentralen zurück. Banken und Sparkassen informierten bei Geschäftsabschluss über sämtliche Zuwendungen, die sie von dritter Seite dafür bekämen. Das sei seit 2007 europaweiter Standard. Eine Aufklärung erfolge im Vorfeld der Geschäftsabwicklung in Gesprächen und über die entsprechenden Produktinformationsblätter. Nach einem Abschluss bestehe dann allerdings nicht mehr in jedem Fall ein automatisches Auskunftsrecht.

Dies gelte vor allem dann, wenn es sich nicht um ein Kommissions-, sondern um ein Festpreisgeschäft gehandelt habe, erklärte der Verband. Dabei verdient die Bank nicht an einer Vermittlungsgebühr, sondern einfach dadurch, dass sie bestimmte Wertpapiere etwas teurer verkauft als einkauft – so wie jeder Händler mit seiner Waren verfährt. In diesen Fälle könne ein Kunde das Eigeninteresse der Bank „wie bei jedem herkömmlichen Kauf“ ohnehin auch so klar erkennen.

Das Bundesverbraucherschutzministerium in Berlin erklärte, Provisionen müssten offengelegt werden. Dieser Anspruch werde in vielen Fällen noch missachtet, sagte eine Ministeriumssprecherin. Die Grünen im Bundestag forderten Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) auf, per Gesetz für Transparenz bei Finanzprodukten zu sorgen. Die Ergebnisse der Erhebung seien „skandalös“, erklärten die verbraucherpolitische Sprecherin Nicole Maisch und deren Finanzpolitikexperte Gerhard Schick.


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