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Mehr Rechte für ausländische Hausangestellte von Diplomaten gefordert

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat kritisiert, dass Deutschland ausländischen Beschäftigten von Diplomaten keinen Zugang zu Gerichten erlaubt. Laut Auswärtigem Amt gibt es derzeit rund 250 ausländische Hausangestellte in Diplomatenhaushalten. Regelmäßig gebe es zu Beschwerden über Arbeits- und Lebensbedingungen, sagte Rabe. Die Berliner Beratungsstelle Ban Ying betreut zwischen fünf und zehn Fälle pro Jahr.

Berlin > Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat kritisiert, dass Deutschland ausländischen Beschäftigten von Diplomaten keinen Zugang zu Gerichten erlaubt. „Dieser Weg ist Hausangestellten versperrt, weil Diplomaten Immunität genießen“, sagte Heike Rabe vom DIMR am Montag in Berlin. Sie koordiniert ein Projekt des Instituts zu „Zwangsarbeit heute“, das die Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen von ausländischen Hausangestellten von Diplomaten zum Ziel hat. Rabe verwies darauf, dass in der Schweiz zwar der Rechtsweg für Hausangestellte ausgeschlossen sei, dort aber ein alternativer Beschwerdemechanismus eingerichtet worden sei.

Das DIMR verglich den Umgang mit ausländischen Hausangestellten bei Diplomaten in verschiedenen Ländern Europas. „Insgesamt belegt Deutschland einen Platz im Mittelfeld“, sagte Rabe. Das Auswärtige Amt verpflichte Diplomaten zwar, einen Mustervertrag für das Arbeitsverhältnis zu nutzen, der einen Mindeststandard für die Angestellten garantieren soll. Die Einhaltung der Verträge werde aber nicht überprüft. Laut Auswärtigem Amt gibt es derzeit rund 250 ausländische Hausangestellte in Diplomatenhaushalten. Regelmäßig gebe es zu Beschwerden über Arbeits- und Lebensbedingungen, sagte Rabe. Die Berliner Beratungsstelle Ban Ying betreut zwischen fünf und zehn Fälle pro Jahr.

In einem Fall sei eine indonesische Staatsangehörige zwischen April 2009 und Oktober 2010 im Haushalt eines arabischen Diplomaten „ausgebeutet, körperlich misshandelt und gedemütigt“ worden, erklärte das DIMR. Ihr sei der Pass abgenommen worden, sie habe das Haus nicht ohne Aufsicht verlassen dürfen, sieben Tagen der Woche rund um die Uhr arbeiten und im Kinderzimmer auf dem Boden schlafen müssen. Lohn erhielt sie den Angaben zufolge keinen. Nach 19 Monaten sei es ihr gelungen zu fliehen.

Das DIMR unterstützt und finanziert ein Klageverfahren gegen den ehemaligen Arbeitgeber der Frau auf Zahlung von 70.000 Euro Lohn und Schmerzensgeld. Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage vor wenigen Tagen ab, weil der Arbeitgeber Immunität genieße. Das DIMR will in Berufung gehen. „Ziel des Verfahrens ist es, das Gericht davon zu überzeugen, dass es über die Ansprüche einer ausländischen Hausangestellten entscheiden kann“, sagte Rechtsanwalt Klaus Bertelsmann, der das DIMR vertritt. Falls das nicht gelingen sollte, solle das Urteil dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden, um die Immunitätspraxis zu überprüfen. Das DIMR halte diese „in einigen Teilen für überholt“.

In einer Reaktion auf die Kritik des DIMR bezeichnete das Auswärtige Amt die Arbeitsbedingungen von Hausangestellten als „wichtiges Thema“. Auslandsvertretungen in Deutschland würden Auflagen hinsichtlich der Mindeststandards für ihre Hausangestellten gemacht. Die Einhaltung dieser Auflagen müsse die Auslandsvertretung vor der Einreise der Angestellten bestätigen, sonst werde der Einreise nicht zugestimmt.


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