Köln > Zur internen Dimension von CSR zählt auch das Human Ressource Management. Gerne stellen Unternehmen ihre Leistungen beim Arbeitschutz, bei der Mitarbeiteraus- und fortbildung oder flexiblen Beschäftigungsmodellen heraus. Aber wie sieht es mit der Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg aus?
In einer Studie der „European Foundation for Employee Share Ownership“ (EFES) aus dem Jahr 2009 schneiden deutsche Großunternehmen nur mittelmäßig ab. Danach haben nur knapp 40 Prozent der Großunternehmen eine Mitarbeiterbeteiligung mit ínsgesamt einer Million Belegschaftsaktionären, das entspricht Rang 19 in der EU. Die durchschnittliche Beteiligung am gesamten Eigenkapital liegt im europäischen Durchschnitt bei 2,86 Prozent, Deutschland liegt kanpp darunter. Die „Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft“ (AGP) schätzt für Deutschland insgesamt etwa 4.300 Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligungsmodellen. Dirk Lambach, Projektleiter bei der AGP: „Es gibt eine Vielzahl funktionierender Beteiligungsmodelle gerade in kleineren Betrieben, diese werden von Studien aber meist nicht erfasst“.
In der Praxis haben sich zwei Modelle der Mitarbeiterbeteiligung bewährt, die Erfolgsbeteiligung und die Kapitalbeteiligung. Bei der weiter verbreiteten Erfolgsbeteiligung erhalten die Mitarbeiter neben ihrem Grundeinkommen eine vom Unternehmenserfolg (z.B. Gewinn, Umsatz, Produktivität) abhängige Zulage. Diese kann deutlich ausfallen, kann aber auch komplett wegfallen, wenn die vorgegebenen Ziele nicht erreicht werden. Bei der Kapitalbeteiligung werden die Mitarbeiter Teilhaber des Unternehmens. Die bekannteste Form sind die sogenannten Mitarbeiteraktien, die häufig zu verbesserten Konditionen der Belegschaft angeboten werden. Beteiligungsmodelle sollen die Mitarbeiter stärker an das Unternehmen binden und die Zufriedenheit erhöhen. Der Gedanke: wer direkte vom Unternehmenserfolg partizipiert, denkt und handelt unternehmerischer – aber auch verantwortungsbewusster. So wird Mitarbeiterbeteiligung auch zum CSR-Modell. Verantwortliches unternehmerisches Handeln braucht die Mitarbeiter, damit es sich im Unternehmen verankert. Beteiligungsmodelle können dazu einen wertvollen Beitrag leisten. Dirk Lambach: „Mitarbeiterbeteiligung muss auf einer partnerschaftlichen und verantwortungsvollen Unternehmenskultur beruhen, nur so können die Vorteile für beide Seiten greifen“. Beteiligung muss nicht zwingend materiell sein, häufig bieten sich Vereinbarungen zur Mitsprache als Einstieg in umfangreichere Mitarbeiterbeteiligungen an. Neuen Auftrieb für Mitarbeiterbeteiligung erwartet der AGP aus der Politik: Das 2009 verabschiedete Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz wird momentan in den Gremien einer Überprüfung unterzogen. Das ESF-Förderprogramm „Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“ der Bundesregierung hat im Aktionsfeld Arbeitsplatz auch die Mitarbeiterbeteiligung im Visier. So werden für Geschäftsleiter und Beschäftigte spezielle Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen angeboten und gefördert.