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Nürnberger Zoo muss Delfinhaltung für Tierschützer transparent machen

München > Der Nürnberger Tiergarten muss Tierschützern umfassend Auskunft über seine Delfinhaltung erteilen. Die Kritiker des Delfinariums konnten sich mit ihrer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gegen den Tiergarten durchsetzen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Eine Revision gegen diese Entscheidung ließen die Richter nicht zu. Das Gericht bewertete wie zuvor das Verwaltungsgericht Ansbach die vom Tiergarten unter Verschluss gehaltenen Unterlagen über die Haltung der Delfinart Großer Tümmler als Umweltinformation, für die das Umweltinformationsgesetz und damit entsprechende Transparenz gelte.

Hintergrund der Klage ist die Nachzucht der Großen Tümmler in Nürnberg, wo in den vergangenen Jahren eine hohe Zahl von Früh- und Totgeburten auftrat. Die Delfinschutzorganisation WDCS wollte über die bisher verweigerten Informationen die Haltungsbedingungen in Nürnberg prüfen, nach WDCS-Angaben hat das Delfinarium bisher 37 verstorbene Delfine zu verzeichnen, darunter seit 2004 neun tote Delfin-Babys.

Der Verhaltensbiologe Karsten Brensing vom WDCS begrüßte das Urteil als “Meilenstein” und “Türöffner für die unabhängige wissenschaftliche Evaluierung von Haltungsbedingungen” der Delfine. Damit müssten Zoos und Tiergärten insgesamt künftig transparenter über die Haltung informieren. Das Urteil kommt kurz vor der Eröffnung der neuen Nürnberger Delfinlagune. Der 24 Millionen Euro teure Neubau ist laut Tiergarten in Europa einzigartig und soll die Haltungsbedingungen für Delfine und Seelöwen verbessern.


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