Berlin > Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sieht „dringenden Nachbesserungsbedarf“ am Gesetzentwurf für den Beschäftigtendatenschutz. Anlässlich der Anhörung von Sachverständigen im Innenausschuss am Montag warnte Schaar, der Regierungsentwurf weise deutliche Schwächen auf. So werde es mit dem Gesetzentwurf nicht weniger offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz geben, sondern mehr. Ferner werde die
„Durchrasterung“ von Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von Pflichtverletzungen und Straftaten auch ohne Anlass zulässig. Gesundheitsuntersuchungen in laufenden Beschäftigungsverhältnissen wären eher möglich als heute.
Es „wäre vielleicht sogar besser, auf ein solches Gesetz zu verzichten, das mehr und nicht weniger Überwachung am Arbeitsplatz ermöglichen würde“, wenn die vorgesehenen Regelungen – wie jetzt aus Regierungskreisen und von Arbeitgeberseite gefordert – noch weiter abgeschwächt würden, erklärte Schaar. Er erinnerte die Bundesregierung daran, dass der Koalitionsvertrag Verbesserungen des Datenschutzes für Beschäftigte und eine Verringerung der Überwachung am Arbeitsplatz vorsieht.
Der Gesetzentwurf müsse gestoppt werden, forderte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer. Der Entwurf schütze nicht die Daten der Beschäftigten, sondern legalisiere die Überwachung von Arbeitnehmern. „Dieser Entwurf schützt ausschließlich die Interessen der Arbeitgeber an Überwachung und Bespitzelung von Beschäftigten am Arbeitsplatz.“
Sommer forderte die Abgeordneten der schwarz-gelben Koalition auf, den Gesetzentwurf zu beerdigen und einen neuen Anlauf zu nehmen. Der frühere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) habe nach den Datenschutzskandalen vor drei Jahren angekündigt, den Schutz für Beschäftigte zu verbessern. Der vorliegende Gesetzentwurf verkehre diese Ankündigung ins genaue Gegenteil. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft verdi kritisierte, mit dem Entwurf würden Datenskandale wie etwa bei der Telekom oder bei Lidl legalisiert. Der Gesetzentwurf wird derzeit in den Ausschüssen beraten, Termine für die zweite und dritte Lesung im Bundestag stehen bislang nicht fest.