Von Florian Oel
Berlin > Im Mittelpunkt der Diskussion um den Dioxinskandal bei Tierfutter stehen die Kontrollen: Sie hätten zu lange versagt, lautet der Vorwurf. Für die Prüfungen sind die Bundesländer zuständig, die Umsetzung ist von Land zu Land sehr unterschiedlich.
Wer ist für die Kontrollen zuständig?
Für die Kontrolle von Lebensmitteln und Tierfutter sind die Bundesländer zuständig. Gehandhabt werden die Prüfungen sehr unterschiedlich, teils haben die Länder sie an die Kommunen übertragen. Entsprechend unterschiedlich sind die Kontrollstandards und die Zahlen der Kontrolleure. Der Bund kann nur koordinierend tätig werden. Aktuell etwa müssen die Länder ihre Prüfdaten dem Bundesverbraucherministerium melden, das einen Überblick erstellt. Die Betriebe haben sich auch zu Eigenkontrollen verpflichtet.
Wie häufig finden Kontrollen statt?
Die Behörden und die Unternehmen kontrollieren stichprobenartig, es gibt laut Verbraucherschutzorganisation Foodwatch keine Routineproben. Teils werden sogenannte Rückstellproben genommen, die erst viel später untersucht werden. Für 2009 weist die Statistik über die amtliche Futtermittel-Überwachung gut 14.500 Kontrollen aus, bei denen 17.500 Proben genommen wurden. Wer aber nicht amtlich als Futtermittel-Produzent gemeldet ist, wird auch nicht kontrolliert.
Wie häufig werden Verstöße festgestellt?
Laut Statistik zur Futtermittel-Überwachung wurden 2009 in 13,1 Prozent der Fälle die Proben beanstandet. Die Kontrolleure fanden aber nur in 0,3 Prozent der Proben nicht zugelassene Stoffe im Futter. Bei sogenannten unerwünschten Stoffen wurde bei 0,2 Prozent der Proben eine Überschreitung des Höchstwertes festgestellt. Die meisten Verstöße gab es demnach bei Dioxin.
Wann müssen Kontrollen veröffentlicht werden?
Eigentlich gar nicht. Vorgeschrieben ist nur, dass die Behörden über Verstöße informieren sollten. Das Verbraucherinformationsgesetz von 2009 lässt es aber zu, bei Skandalen Ross und Reiter zu nennen. Dadurch sollen Verbraucher erfahren, welche Hersteller, Händler und welche Produkte betroffen sind. Eine zentrale Informationsstelle gibt es nicht.
Wie sind die Strafen bei Vergehen?
Verantwortlich gemacht werden können bisher nur einzelne Menschen, nicht Unternehmen. Mögliche Sanktionen reichen von Bußgeldern über eine Geldstrafe bis zu maximal fünf Jahren Haft. In den meisten Fällen kommen die betroffenen Firmen aber um Strafen oder Bußgelder herum. 2009 wurde laut Statistik 563 Mal ein Bußgeldverfahren eingeleitet, aber nur 369 Verfahren kamen zum Abschluss. Zudem wurden 15 Strafverfahren eingeleitet und drei abgeschlossen.
Was sind die Verbesserungsvorschläge?
Die Kontrolleure selbst fordern 1500 Prüfer mehr. Zurzeit sind laut Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLK) bundesweit 2500 Prüfer für 1,1 Millionen Betriebe zuständig. Foodwatch setzt sich dafür ein, dass routinemäßige Proben vorgeschrieben werden und die Haftung neu geregelt wird. Verbraucherschützer fordern zudem, konsequenter betroffene Hersteller, Händler und Produkte zu nennen. Auch höhere Strafen und mehr Anreize für die Umstellung auf Biolandwirtschaft wurden bereits gefordert.