Eine ganze Reihe gesetzlicher Regelungen verpflichten vor allem größere Unternehmen zur nicht-finanziellen Berichterstattung. Bei Verstößen dagegen drohen – gerade in Deutschland – straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen.
Von Holger Hembach
- Die CSR-Richtlinie und ihre Umsetzung
- UK Modern Slavery Act
- Der australische Modern Slavery Act
- EU-Konfliktmineralienverordnung
- Sanktionen für die Verletzung von Berichtspflichten
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Verbraucher haben Macht. Selbst die größten und mächtigsten Unternehmen hängen von ihren Kunden ab. Wenden sich die Kunden ab, weil sie sich mit dem Unternehmen nicht mehr identifizieren können oder weil sie bestimmte Verhaltensweisen ablehnen, wird das Unternehmen Einbußen spüren – und über kurz oder lang seine Geschäftspraktiken ändern müssen.
Daher sehen viele in der Macht der Konsumenten den Hebel, der Unternehmen dazu bringen kann, ihrer Verantwortung für die Umwelt, die Achtung der Menschenrechte und für Sozialstandards gerecht zu werden. Das setzt allerdings voraus, dass die Konsumenten sich zuverlässig darüber informieren können, welche Maßnahmen Unternehmen in diesen Bereichen ergreifen. Deshalb gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die Unternehmen verpflichten, Informationen zu gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Tätigkeit zur Verfügung zu stellen. Wichtige Regelungen im Detail:
Die CSR-Richtlinie und ihre Umsetzung
Die für den europäischen Raum wohl wichtigste ist die sogenannte CSR-Richtlinie der EU. Sie verpflichtete die Mitgliedsstaaten der EU, in ihr nationales Recht Regelungen für die Berichterstattung bestimmter Unternehmen zu nicht-finanziellen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit – wie die Auswirkungen auf die Umwelt oder auf die Menschenrechte – zu erlassen. Der Hintergrund der Regelung war nach der Begründung, „die Angabe nichtfinanzieller Informationen“ sei „ein wesentliches Element der Bewältigung des Übergangs zu einer nachhaltigen globalen Wirtschaft, indem langfristige Rentabilität mit sozialer Gerechtigkeit und Umweltschutz verbunden wird.“
Um diese Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen, verabschiedete der Bundestag im April 2017 das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“. Danach müssen bestimmte Unternehmen über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte, die Risiken von Korruption und Bestechung und ihr Diversitätskonzept berichten. Sie müssen dabei Rechenschaft darüber ablegen, welche Risiken sich aus ihrer Geschäftstätigkeit in diesen Bereichen ergeben. Darüber hinaus sind sie verpflichtet zu erläutern, welche Konzepte sie haben, um die Risiken zu minimieren und welche Resultate sie dabei erzielen. Diese Pflicht trifft im Wesentlichen große Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter haben oder mehr als 40 Millionen Euro Umsatz im Jahr erzielen.
Berichtspflichten können sich darüber hinaus aber auch aus anderen Gesetzen ergeben. Ein Beispiel ist der UK Modern Slavery Act, der 2015 im Vereinigten Königreich in Kraft trat. Er hat zum Ziel, moderne Sklaverei zu bekämpfen. Der Begriff „moderne Sklaverei“ ist juristisch nicht definiert. Er dient vielmehr der Beschreibung eines sozialen Phänomens: Obwohl es Sklaverei in dem Sinne, dass einem Menschen juristisch das Eigentum an einem anderen Menschen zugesprochen wird, nicht mehr git, leben Menschen in vielen Fällen unter Bedingungen, die der klassischen Sklaverei sehr ähnlich sind. Lebensbedingungen, die der modernen Sklaverei zugerechnet werden, sind beispielsweise Schuldknechtschaft, Zwangsheirat oder bestimmte Formen der Kinderarbeit.
Diese Fälle sind sehr häufig. Genaue Zahlen gibt es nicht, weil der Begriff eben nicht klar definiert ist. Die Weltarbeitsorganisation schätzt aber die Zahl der Menschen, die weltweit in moderner Sklaverei leben, auf über 40 Millionen.
Der UK Modern Slavery Act soll sicherstellen, dass im Vereinigten Königreich tätige Unternehmen durch ihre Geschäftstätigkeit nicht zu moderner Sklaverei beitragen oder diese nutzen. Das wesentliche Mittel dazu ist eine Berichtspflicht. Unternehmen, die im Vereinigten Königreich tätig sind und einen Jahresumsatz von über 36 Millionen Pfund erzielen, müssen eine „Erklärung zu Sklaverei und Menschenhandel“ („Slavery and Trafficking Statement“) abgeben. Diese muss Informationen über die Struktur des Unternehmens und seine Lieferkette enthalten und angeben, in welchen Teilen des Geschäfts die Gefahr von Sklaverei und Menschenhandel besteht und welche Maßnahmen das Unternehmen trifft, um diese Risiken zu minimieren. Darüber hinaus muss der Bericht auch Angaben zu Schulungen enthalten, die das Unternehmen durchführt. Um der Gefahr der Unbestimmtheit zu entgehen, definiert das Gesetz, was unter moderner Sklaverei im Sinne dieser Regelungen zu verstehen ist.
Der australische Modern Slavery Act
Einen ähnlichen Ansatz wählt der australische Modern Slavery Act. Er trat am 1. Januar 2019 in Kraft und baut auf den Erfahrungen auf, die im Vereinigten Königreich gemacht wurden.
Das Gesetz verpflichtet bestimmte Unternehmen, jährlich darüber zu berichten, welche Risiken moderner Sklaverei es in ihrer Geschäftstätigkeit und ihren Lieferketten gibt – und welche Maßnahmen sie treffen, um diesen Risiken zu begegnen. Die Verpflichtung zur Berichterstattung trifft Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 100 Millionen australischen Dollars, die ihren Sitz in Australien haben oder dort tätig sind. Darüber hinaus sind auch große staatliche Unternehmen und andere große staatliche Einrichtungen zur Berichterstattung verpflichtet; hierin liegt ein Unterschied zum UK Modern Slavery Act. Auch hier müssen Unternehmen im Wesentlichen über die Risiken moderner Sklaverei in ihrer Lieferkette berichten; sie müssen darlegen, was sie tun, um diese Risiken zu minimieren und welche Resultate diese Maßnahmen haben.
EU-Konfliktmineralienverordnung
Auch die EU-Konfliktmineralienverordnung sieht die Schaffung von Berichtspflichten vor. Sie ist beeinflusst vom amerikanischen Dodd-Frank Act, der im Juli 2010 in Kraft trat. Er beruht auf der Erkenntnis, dass Erlöse aus der Verwertung bestimmter Mineralien häufig genutzt werden, um die Beteiligung an Kriegen zu finanzieren – vor allem im Kongo und in angrenzenden Ländern. Daher verpflichtet er Unternehmen, an die Börsenaufsicht zu berichten, welche Maßnahmen sie treffen, um sicherzustellen, dass Mineralien nicht aus dieser Region stammen. Diese Berichte müssen auch auf der Internetseite der Unternehmen veröffentlicht werden. Nach Erlass dieser Regelung gab es bald auch in der EU Bestrebungen, ähnliche Vorschriften zu schaffen. Das Ergebnis ist die EU-Konfliktmineralienverordnung. Sie soll für die europäische Union ein einheitliches System für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Rohstoffen aus Konflikt und Hochrisikogebieten schaffen und damit für mehr Transparenz und Sicherheit hinsichtlich der Lieferpraktiken von Importeuren sowie von Hütten und Raffinerien sorgen.
Diese Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland brachte die Bundesregierung im November 2019 hierzu einen Gesetzesentwurf in den Bundestag ein (das Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz). Er sieht, kurz gesagt, Berichtspflichten im Zusammenhang mit dem Import von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in die EU vor. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf Ende Januar an den Bundesrat weitergeleitet.
Sanktionen für die Verletzung von Berichtspflichten
Es gibt also zahlreiche Gesetze und Regelungen, aus denen sich für Unternehmen Berichtspflichten in Bezug auf ihre gesellschaftliche Verantwortung ergeben (der vorstehende Überblick war nur ein Ausschnitt). Allerdings gibt es grundsätzliche Kritik an Berichtspflichten als Instrument für die Durchsetzung sozialer Pflichten von Unternehmen. Viele bezweifeln, ob Transparenz und die Macht des Konsumenten tatsächlich zu mehr Nachhaltigkeit führen. Die Berichte seien zu zahlreich und zu unübersichtlich, um langfristig eine Orientierungshilfe für Konsumenten zu bieten.
Neben dieser grundsätzlichen Kritik gibt es auch eher praktische Einwände. In vielen Fällen kommen Unternehmen ihrer Pflicht, über gesellschaftliche Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit zu informieren, nicht nach. Selbst wenn sie es tun, sind die Berichte häufig kaum aussagekräftig und scheinen eher dem Versuch geschuldet, gesetzliche Pflichten mit einem Minimum an Aufwand zu erfüllen, als Verbraucher tatsächlich umfassend zu informieren. In einer Bewertung von Berichten, die nach dem UK Modern Slavery Act erstellt worden waren, kam das Business und Human Rights Resource Centre zu dem Ergebnis, dass immer noch ein Großteil der berichtenden Unternehmen lediglich allgemein gehaltene Berichte erstattete.
Damit hängt die Kritik zusammen, dass weder der UK Modern Slavery Act noch der australische Modern Slavery Act Sanktionen für Unternehmen vorsehen, die die vorgeschriebenen Berichte nicht veröffentlichen oder abgeben. In beiden Fällen war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass der gesellschaftliche Druck auf Unternehmen ein hinreichender Anreiz sei, zu berichten. Auch wenn die Gesetze noch vergleichsweise neu sind und es deshalb vielleicht für eine Einschätzung zu früh ist, scheint sich dies bislang nicht zu bewahrheiten.
Dagegen können sich an Verletzungen der Berichtspflicht in Deutschland Konsequenzen knüpfen. Das Handelsgesetzbuch sieht vor, dass in der nichtfinanziellen Erklärung Angaben zu machen sind, wenn sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs „erforderlich“ sind. Diese Angaben sind also verpflichtend. Falsche Angaben können hier Folgen haben: Wer als Mitglied eines vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung des nichtfinanziellen Berichts einer Vorschrift zur CSR-Berichterstattung zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden. In bestimmten Fällen kommen sogar strafrechtliche Konsequenzen in Betracht. § 331 das Handelsgesetzbuch sieht vor, dass Mitgliedern eines vertretungsberechtigten Organs oder Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft, die in der nichtfinanziellen Erklärung falsche oder verschleiernde Angaben machen, Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen drohen.
Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die nichtfinanzielle Erklärung inhaltlich zutreffend ist und den gesetzlichen Vorgaben genügt. Der Aufsichtsrat muss dabei den Vorstand überwachen. Viele Aufsichtsräte setzen daher externe Prüfungsunternehmen ein, um sicherzustellen, dass die nichtfinanzielle Erklärung den Anforderungen genügt, die sich aus dem Gesetz ergeben. Wenn der Aufsichtsrat den Vorstand nicht ordnungsgemäß überwacht, können sich daraus Ansprüche auf Schadensersatz ergeben.
Allerdings gilt auch in diesem Bereich: Wo kein Kläger, da kein Richter. Jedenfalls bislang scheint es kaum Fälle zu geben, in denen eine Verletzung von Pflichten bei der nichtfinanziellen Berichterstattung Konsequenzen gehabt hätte.
Die Begründung der CSR-Richtlinie der EU sieht vor, dass die nationalen Gesetzgeber durch wirksame Mechanismen sicherstellen sollen, dass Unternehmen ihre Pflicht zur CSR-Berichterstattung nachkommen. Vor allem in der Zivilgesellschaft hat das zu Forderungen geführt, ein Verbandsklagerecht einzuführen, das beispielsweise Menschenrechtsorganisationen in die Lage versetzen würde, wegen irreführender Angaben in CSR-Berichten Klage zu erheben. Durchgesetzt haben sich solche Forderungen bislang nicht.
Allerdings gibt es im Ausland bereits Versuche, die Berichterstattung von Unternehmen zu ihrer sozialen Verantwortung als Hebel zu nutzen, um sie auch juristisch zur Verantwortung zu ziehen. Nachdem im Jahr 2013 beim Brand der Textilfabrik Rana Plaza über 1000 Menschen ums Leben gekommen waren, verklagten Angehörige der Opfer das kanadische Unternehmen Loblaw Inc. Loblaw ist ein großes Handelsunternehmen, das über zwischengeschaltete Unternehmen Waren bezogen hatte, die in Rana Plaza hergestellt worden waren. Loblaw hatte seine Zulieferer auf die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards verpflichtet und dieses auch prominent auf seiner CSR-Berichterstattung zur Schau gestellt. Die Kläger argumentierten unter anderem, wenn Loblaw Verbraucher auf die hohen Standards hinweise, müsse es auch dafür haften, dass diese tatsächlich eingehalten würden. Die Klage wurde in den ersten zwei Instanzen abgewiesen. Ob der Fall den Supreme Court erreichen wird, ist noch nicht klar.
Im Vereinigten Königreich befasste sich der Supreme Court mit einer Klage gegen das Minenunternehmen Vedanta. Ein Tochterunternehmen hatte (nach Auffassung der Kläger) Umweltschäden in Sambia verursacht. Das Gericht befand, dass englische Gerichte für die Klage zuständig seien. Die Kläger hatten unter anderem geltend gemacht, das Mutterunternehmen sei verantwortlich, weil es Mitarbeiter des Tochterunternehmens geschult und einen Code of Conduct für diese erstellt habe. Hier war also nicht direkt die Berichterstattung des Unternehmens der Ansatzpunkt; dennoch besteht eine Verbindung, denn Maßnahmen zur Sicherstellung der Menschenrechte und von Umweltstandards sind ein wesentliches Element der nicht finanziellen Berichterstattung – und diese ist ein Hebel, um Unternehmen zur Durchführung entsprechender Maßnahmen zu bewegen. Über die Klage ist noch nicht endgültig entschieden, sodass es für eine Einschätzung zu früh ist.
Die Klagen zeigen aber, dass die Sorge mancher Unternehmen, künftig aufgrund ihrer CSR-Berichterstattung auch anderweitig in die Pflicht genommen zu werden möglicherweise nicht ganz unbegründet ist.
Holger Hembach ist Rechtsanwalt in Bergisch Gladbach. Er berät zu Grund- und Menschenrechtsfragen (info@hembach.legal).