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BME-Verhaltenskodex: angemessene Korruptionsbekämpfung gefordert

Frankfurt am Main > Mit einem Verhaltenskodex will der Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) Unternehmen für ethische Anforderungen sensibilisieren. Der Kodex enthält Regeln zur Bekämpfung von Korruption, zu kartellrechtswidrigen Absprachen sowie zu Kinder und Zwangsarbeit. Seine Grundsätze zielen auf die Einhaltung von Menschenrechten, den Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie auf faire Arbeitsbedingungen. Unternehmen können dem Kodex freiwillig beitreten. Sie erkennen dann die Richtlinie an und beteiligen sich an einem jährlich stattfindenden Selbstauskünfte-Verfahren. Zudem will der BME durch Transparenz für Glaubwürdigkeit sorgen: Die Unterzeichner werden demnächst auf einer speziellen Web-Seite des BME aufgelistet.

„Korruptionsprävention ist für Unternehmen unerlässlich, die Verantwortlichen dürfen jedoch nicht über das Ziel hinausschießen, wie bei der nahezu flächendeckenden Mitarbeiterüberprüfung bei der Deutschen Bahn geschehen“, sagte BME-Geschäftsführer Dr. Holger Hildebrandt . Maßnahmen dürften nicht auf der Annahme gründen, dass die gesamte Belegschaft unter Verdacht stehe, sonstdie Vertrauenskultur im Unternehmen zerstört.

Der BME-Kodex fordert zum Beispiel regelmäßige Selbstauskünfte hinsichtlich implementierter Compliance-Maßnahmen, Ombuds-Personen als Ansprechpartner bei Interessenkonflikten, Richtlinien für Annahme bzw. Gewährung von Geschenken und zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen sowie Grundsätze zur Verhinderung von Diskriminierung. Sämtliche Compliance-Grundsätze und die aus Verstößen resultierenden Sanktionen müssten den eigenen Mitarbeiten, aber auch den Lieferanten unmissverständlich kommuniziert werden, betonte Hildebrandt.

Der BME-Verhaltenskodex im Internet:
www.bme.de

Ein aktuelles Expertenstatement sowie die Diskussion zum Thema Anti-Korruption finden Sie im DNWE-Expertenforum: www.dnwe.de/anti-korruption.php


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