Berlin (csr-news) > Neue Initiativen und Gesetze auf internationaler und nationaler Ebene rücken Menschenrechte sowie Arbeits- und Sozialstandards immer weiter in den Fokus. Die Bundesregierung forderte kürzlich mit dem Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) alle Unternehmen auf, bis 2020 „Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt“ einzuführen. Die Umsetzung wird ab 2018 regelmäßig überprüft.
Das Qualifizierungsprogramm des DGCN unterstützt Sie bei der systematischen Umsetzung der im NAP geforderten Maßnahmen. Begleitet von einer spezialisierten Managementberatung identifizieren Sie (potentiell) nachteilige Auswirkungen Ihres Handelns auf Menschen und Gesellschaft und beginnen mit der Implementierung von Maßnahmen, die die Achtung der Menschenrechte in Ihrem Unternehmen sicherstellen. Die Inhalte der Trainings orientieren sich direkt an den Anforderungen der Bundesregierung.
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