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CSR-Reporting-Richtlinie ist Top-Thema für Aufsichtsräte

Status-Report „Prüfpflicht, Interpretation und Umsetzung: Der Umgang mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in deutschen Aufsichtsräten“ veröffentlicht.

Hamburg (csr-news) > Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility (CSR) und Sustainability gehören essentiell zu den Governance-Pflichten des Aufsichtsrats, die Stakeholder erwarten auch in diesem Bereich Zuverlässigkeit bei der Berichterstattung. Spätestens seit Inkrafttreten des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes am 19. April 2017 müssen sich betroffene Unternehmen und deren Aufsichtsräte intensiv mit der Berichterstattung zu nichtfinanziellen Aspekten auseinandersetzen. Vor allem den Aufsichtsrat als Überwachungsorgan mit ausgewiesener Prüfpflicht stellt die neue gesetzliche Regelung vor Herausforderungen.

Das Deutsche Netzwerk des UN Global Compact (DGCN) hat in Kooperation mit dem Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. (AdAR) und der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Roever Broenner Susat Mazars Aufsichtsräte zu deren Erwartungen und Verantwortlichkeiten in Zusammenhang mit dem Gesetz befragt. Die Studie, deren Ergebnisse nun veröffentlicht wurden, vermittelt erstmals ein Bild von dem Umgang mit dem neuen Gesetz in deutschen Aufsichtsräten.

Aufsichtsrat zur Überwachung der Berichterstattung verpflichtet

Inwieweit sind die Aufsichtsräte über ihre Prüfpflicht informiert, wie interpretieren sie diese und wie sieht die Umsetzung aus? Aufsichtsräte von zwölf Unternehmen haben an der Befragung anhand qualitativer Interviews teilgenommen. Dabei handelt es sich um Aufsichtsräte von zehn börsennotierten Unternehmen, darunter ein DAX-Unternehmen und zwei mittelständische Unternehmen.

Wie die Studie aufzeigt, erkennen Aufsichtsräte durchaus die hohe Bedeutung von CSR und die Relevanz des Themas für das Unternehmen; was die neue Gesetzgebung für die Umsetzung und auch als Konsequenz für das Unternehmen bedeutet, scheint bisher jedoch schwer abschätzbar. So stellt sich nach wie vor die Frage der Beauftragung einer externen Prüfung, die zwar nicht verpflichtend ist, die aber auf Basis der Studienergebnisse die Mehrheit der befragten Aufsichtsräte in Erwägung zieht, um sich einen Überblick zu verschaffen und Schwachstellen zu identifizieren.

Große Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes

„Die Studie verdeutlicht die Bandbreite an Herausforderungen, mit denen sich deutsche Aufsichtsräte konfrontiert sehen seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Dies reicht von Kompetenzbildung im Bereich CSR und nichtfinanzieller Berichterstattung bis hin zur strategischen Relevanz des Themas“, sagt Kai Michael Beckmann, Leiter des Geschäftsbereichs Governance & Responsibility bei Roever Broenner Susat Mazars.


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