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Was kann das EU-Lieferkettengesetz im Finanzsektor bewirken?

Das EZB-Gebäude in Frankfurt (Paul Fiedler auf Unsplash)

EU-Kommission, das Europäische Parlament und der EU-Rat verhandeln heute

Berlin (csr-news) – Das EU-Lieferkettengesetz muss den Finanzsektor einbeziehen: Auch Banken, Versicherungen und Investoren sollten verpflichtet sein, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Naturzerstörung zu minimieren, fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) angesichts der aktuellen und voraussichtlich letzte politischen Verhandlungsrunde zwischen der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat zum europäischen Lieferkettengesetz.

„Deutsche Finanzinstitute ermöglichen durch ihre Investitionen und Finanzgeschäfte mit in Hochrisiko-Unternehmen Aktivitäten, die mit Menschenrechtsverletzungen und Naturzerstörung einhergehen“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. „Wir fordern von allen deutschen Finanzinstituten eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber Unternehmen, die mit Entwaldung, Landraub und Angriffen auf Aktivistinnen und Aktivisten in Zusammenhang stehen.“ . Es sei ein Skandal, dass Teile des EU-Rats den Finanzsektor aus dem EU-Lieferkettengesetz streichen wollten. Die alternativ vorgeschlagene Überprüfungsklausel sei kein ausreichender Ersatz.

Die Verantwortung der Finanzbranche betont auch der Würzburger Wirtschaftsethiker Prof. Harald Bolsinger. „Die ‚Produktion‘ von Krediten oder Versicherungsdienstleistungen hat ebenfalls eine Lieferkette, die vom ‚neuen Normal‘ ethischen Wirtschaftens nicht ausgenommen werden darf“, so Bolsinger, der an der THWS Business School inWürzburg lehrt. Die DUH-Forderung sei jedoch nicht differenziert genug: Die Aktivseite der Bilanz im Bankenumfeld – wohin Finanzprodukte verkauft oder Geld verliehen werde – solle mit branchenbezogener Ordnungspolitik gelöst werden, nicht mit dem Lieferkettenansatz. Bolsinger weiter: „Für Rückwärtsverkettungen müssen die menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Prüfpflichten für alle Branchen einen Standard haben, um sauber wirken zu können. Für Vorwärtsverkettungen brauchen wir aber branchenbezogene Regulierung, die politisch so gestaltet wird, dass die Transformation in einer verantwortungsvollen Art und Weise erfolgt.“

Das heutige Statement von Prof. Dr. Harald Bolsinger im Volltext:


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