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Bundesarbeitsminister wirbt um Vertrauen in KI

Grafik: Unsplash+

Keine Lösung für Problem der unentgeltlichen Nutzung von Trainingsdaten in Sicht

Berlin (csr-news) – Den Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) politisch fördern und mitgestalten. „Wir werden in Deutschland versuchen, KI auf die Straße zu bringen“, sagte Heil am Montagabend in Berlin laut der Zeitung „Welt“. Weiter zitiert das Blatt den Minister: „Gut eingesetzt kann KI dafür sorgen, dass die Arbeitswelt humaner wird, dass sie menschlicher wird, dass wir Arbeitsunfälle verhindern beispielsweise, dass Arbeit gesund ist.“ Für Heil sei der Aufbau von Vertrauen gegenüber der KI – insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen – wichtig, damit diese auch eingesetzt werde. Nach Ansicht von Bundesarbeitsministers wird sich KI bis 2035 in allen Berufsfeldern durchgesetzt haben.

Das Bundesarbeitsministerium unterhält dazu eine eigene Abteilung „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“: https://www.denkfabrik-bmas.de/ „Die Denkfabrik ist Think Tank und Zukunftslab“, so die Selbstbeschreibung auf der Homepage.

Zu den kleinen und mittleren Firmen gehören die meisten Unternehmen der Kreativbranche – und diese Branche sieht sich bereits von KI betroffen. „Viele Illustratoren erleben aktuell massive Auftragseinbrüche“, sagte der Hamburger Illustrator Tobias Wüstefeld der „Welt“. „Bestimmte Aufträge landen gar nicht mehr beim Illustrator, wir kommen gar nicht erst ins Gespräch mit potenziellen Kunden.“

Algorithmen wie ChatGPT für Texte oder StableDiffusion für Bilder durchforsten das Internet nach Trainingsdaten und erstellen auf dieser Basis eigene Texte und Bilder. Die Kreativen, die solche Daten geschaffen haben, werden dafür nicht entlohnt. Möglich macht das der Paragrafen 44b des Urheberrechtsgesetzes, der eine Vervielfältigung von Daten für das Data-Mining vorsieht. „Auch wenn bislang nicht vor Gericht abschließend geklärt ist, ob das KI-Training tatsächlich unter die Ausnahme des Paragrafen 44b fällt, spricht einiges doch dafür“, sagte Jan Bernd Nordemann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, der Welt“.


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