Brüssel (csr-news) – Die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) bilden ein zentrales Element der novellierten CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD). „Die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards stellen das Prinzip der Wesentlichkeit – der Materialität – stärker in den Mittelpunkt“, sagt Norbert Taubken, Leiter der Nachhaltigkeitsberatung Scholz & Friends Reputation. „Unternehmen können Themen dabei nicht einfach ausblenden. Sie müssen durch die Wesentlichkeitsanalyse darlegen, warum ein Thema nicht wesentlich ist und sie zu diesem nicht berichten. Das hilft bei der Fokussierung von Ressourcen und ist im Prinzip ein sinnvoller Ansatz.“
Erarbeitet werden die Standards von Expertengruppen bei der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Der erste Teil dieser Berichtsstands (Seit 1) wurde nun durch die EU-Kommission verabschiedet – einen Monat später als vorgesehen. Es handle sich „um eine abgeschwächte Version der vom Beratungsgremium EFRAG empfohlenen Version“, so der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (> das Interview mit der BNW-Geschäftsführerin Katharina Reuter).
Die ESRS-Standards können > hier heruntergeladen werden.
Vorgesehen ist die Entwicklung und Verabschiedung der Berichtsstandards laut Umweltbundesamt in mehreren Phasen:
- Set 1: zwölf Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsthemen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance und zu übergreifenden Anforderungen
- Set 2: branchenbezogene Berichtsstandards für zehn Branchen sowie vereinfachte Berichtsstandards für börsengelistete kleine und mittlere Unternehmen (Veröffentlichung bis 30.06.2024 vorgesehen)
- Set 3 und folgende: branchenbezogene Berichtsstandards für voraussichtlich 30 weitere Branchen
Das Umweltbundesamt informiert > hier ausführlich über die europäischen Berichtsstandards.
Die EU-Kommission bietet > hier Informationen zur CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Aktualisiert am 03.08.23, 21:10 h