Berlin (csr-news) – Online gekauftes Spielzeug kann gesundheitsgefährdende Chemikalien enthalten. Das geht aus Marktrecherchen und einem Rechtsgutachten des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hervor. Der Online-Handel werde noch nicht so wie der stationäre Handel überprüft, erklärte BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock. „Die geltenden Gesetze sind nicht ausreichend auf die digitale Welt ausgerichtet. Der BUND fordert deshalb schnelle Maßnahmen für eine effektive nationale Marktüberwachungsstrategie.“
Im Blick auf Plattformen wie Amazon oder Ebay erklärte von Broock weiter, diese „bewegten sich in einem rechtlichen Freiraum, wo sie die Verantwortung für die Einhaltung von Schutzvorschriften ganz legal umgehen können. Es ist offensichtlich so, dass über diese Handelsriesen derzeit alles, sogar gefährliches Spielzeug, auf den Markt geworfen werden kann, weil niemand ernsthafte Konsequenzen zu fürchten hat.“
Der BUND wertete das EU-Schnellwarnsystem für unsichere und gefährliche Produkte – „EU Safety Gate“ – aus. Danach stieg die Zahl der gemeldeten Produkte, die verbotene Chemikalien enthielten, in den letzten vier Jahren um 30 Prozent. Durch den boomenden Online-Handel seien immer häufiger Spielzeuge aus chinesischer Produktion aufgefallen, die mit hormonell schädlichen Weichmachern wie DEHP belastet gewesen seien. In über 200 Spielzeugen seien von den zuständigen EU-Behörden im letzten Jahr neben Weichmachern auch krebserregende Nitrosamine Bor, Bisphenol A oder das „Altgift“ TBT gefunden worden. Überwachungsbehörden müssten mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden, um das Mindestkontrollniveau an die Besonderheiten des Online-Handels anzupassen.
Lars Tietjen aus der Abteilung Chemikalien des Umweltbundeamtes teilt die Sorge über das Maß der Verstöße gegen chemikalien- und produktrechtliche Vorgaben im Onlinehandel. „Ich begrüße entsprechende Vollzugsschwerpunkte, die es ja schon seit vielen Jahren gibt“, so Tietjen weiter. „Ich begrüße auch die schon getroffenen regulatorischen Maßnahmen“. Weitere Verbesserungen verspricht sich Tietjen durch aktuelle Rechtssetzungen, etwa im Rahmen der Revision der EU CLP-Verordnung, in der es um die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen geht.
eBay verwies darauf, im vergangenen Jahr über 4,8 Millionen Angebote mit potenziell unsicheren Produkten blockiert zu haben. „Als bisher einziger Online-Marktplatz betreibt eBay ein Regulatory Portal, über das Behörden Angebote mit unzulässigen Produkten melden können, die dann vom Regulatory Portal in der Regel innerhalb von zwei Stunden automatisiert gelöscht werden“, so ein Pressesprecher auf CSR NEWS-Anfrage. Bei der Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zur Produktsicherheit arbeite eBay eng mit den zuständigen Behörden zusammen. Von Amazon lag bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme vor.